Welche Geburtsjahrgänge müssen den Führerschein umtauschen?

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Führerschein-Inhaber älterer Papierdokumente müssen aktiv werden. Wer zwischen 1953 und 1970 geboren wurde und einen Führerschein vor dem 1. Januar 1999 erhielt, sollte die Umtauschfristen beachten. Je nach Geburtsjahrgang sind Stichtage im Januar 2022, Juli 2023 oder Januar 2024 zu berücksichtigen, um den Führerschein rechtzeitig zu erneuern.

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Führerschein-Umtausch: Betroffen sind vor allem ältere Jahrgänge

Der Führerschein-Umtausch ist in vollem Gange und betrifft vor allem Inhaber älterer Führerscheindokumente, insbesondere der rosafarbenen oder grauen “Lappen”. Ziel der Aktion ist es, alle Führerscheine in der EU zu vereinheitlichen, um Fälschungen vorzubeugen und die Datensicherheit zu erhöhen. Während viele jüngere Fahrer bereits im Besitz der modernen Plastikkarten im Scheckkartenformat sind, müssen sich vor allem ältere Jahrgänge aktiv um den Umtausch kümmern.

Wer genau ist betroffen und welche Fristen gelten?

Die Umtauschpflicht ist gestaffelt und richtet sich nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers, sofern der Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde. Dies betrifft also Inhaber von Papierführerscheinen. Die relevanten Geburtsjahrgänge sind:

  • Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958: Die Frist für diesen Jahrgang ist bereits abgelaufen.
  • Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964: Die Frist für diesen Jahrgang ist bereits abgelaufen.
  • Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970: Die Frist für diesen Jahrgang ist am 19. Januar 2024 abgelaufen.

Wichtige Hinweise:

  • Die oben genannten Fristen gelten ausschließlich für Führerscheine, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden (also hauptsächlich Papierführerscheine).
  • Inhaber von Führerscheinen im Scheckkartenformat, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen ebenfalls umtauschen. Die Fristen hierfür richten sich jedoch nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins und sind gestaffelt bis 2033.

Was passiert, wenn die Frist verpasst wird?

Wer die Umtauschfrist verpasst, riskiert bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld. Der Führerschein ist dann zwar weiterhin gültig, aber nicht mehr den aktuellen EU-Richtlinien entsprechend.

Wo und wie erfolgt der Umtausch?

Der Führerschein kann bei der zuständigen Führerscheinstelle des Wohnortes umgetauscht werden. Dazu benötigt man in der Regel folgende Dokumente:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Alter Führerschein
  • Biometrisches Passfoto
  • Eventuell eine Karteikartenabschrift (wenn der alte Führerschein nicht von der aktuellen Führerscheinstelle ausgestellt wurde)

Warum dieser Umtausch?

Der flächendeckende Umtausch der Führerscheine dient vor allem dazu, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Ältere Führerscheine sind oft nicht mehr fälschungssicher und entsprechen nicht den aktuellen europäischen Standards. Der Umtausch trägt außerdem dazu bei, eine zentrale Datenbank mit allen gültigen Führerscheinen zu erstellen, was die Arbeit der Behörden erleichtert und Betrug erschwert.

Fazit

Wer zu den oben genannten Geburtsjahrgängen gehört und noch einen alten Papierführerschein besitzt, sollte sich zeitnah um den Umtausch kümmern, um unnötigen Ärger zu vermeiden. Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle über die genauen Bestimmungen und die erforderlichen Unterlagen. Der Umtausch ist ein notwendiger Schritt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Vereinheitlichung der europäischen Führerscheine.