Was zählt bei Make-up als Flüssigkeit?

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Handgepäckregeln für Kosmetik: Flüssige Produkte wie Lipgloss, Eyeliner oder Nagellack sind erlaubt, sofern sie in maximal 100 ml großen Behältern verpackt sind. Dies gilt analog zu Parfüm und unterliegt den allgemeinen Bestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck. Übergrößen müssen im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.
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Flüssig im Kosmetikköfferchen: Was zählt eigentlich dazu?

Die Handgepäckbestimmungen für Flugreisen sind oft ein Quell der Verwirrung, insbesondere wenn es um Kosmetik geht. Die Regel „Flüssigkeiten bis 100 ml“ ist simpel, aber ihre Anwendung in der Praxis weniger eindeutig. Was genau zählt eigentlich als „flüssig“ im Kontext von Make-up und Kosmetikprodukten?

Der Begriff „Flüssigkeit“ im Zusammenhang mit Handgepäck bezieht sich auf Substanzen, die bei Raumtemperatur einen fließfähigen Zustand aufweisen. Dies schließt weit mehr ein, als man auf den ersten Blick vermuten würde. Neben offensichtlich flüssigen Produkten wie Foundation, Concealer und Serum fallen auch scheinbar festere Produkte darunter:

  • Cremes und Lotionen: Alle Cremes, Lotionen und Balsame, egal ob für die Haut, die Lippen oder die Haare, gelten als Flüssigkeiten. Auch reichhaltige Gesichtscremes, die eher fest erscheinen, müssen in die 100-ml-Regel fallen.
  • Gels: Produkte mit gelartiger Konsistenz, wie beispielsweise einige Eyeliner, Mascaras oder Haargele, sind ebenfalls als Flüssigkeiten zu klassifizieren. Die Viskosität spielt hier keine entscheidende Rolle.
  • Sprays: Alle Arten von Sprays, ob Haarspray, Setting Spray oder Selbstbräuner, unterliegen den Flüssigkeitsbestimmungen. Die Druckflasche ist dabei irrelevant.
  • Lipgloss und Lippenstifte (teilweise): Während feste Lippenstifte in der Regel kein Problem darstellen, gelten flüssige oder cremige Lippenstifte und alle Lipglosse als Flüssigkeiten.
  • Nagellack: Nagellack ist selbstverständlich eine Flüssigkeit und muss in einem Behälter mit maximal 100 ml Inhalt transportiert werden. Dies gilt auch für Nagellackentferner.
  • Tuben und Tiegel: Die Verpackung ist sekundär. Ob ein Produkt in einer Tube, einem Tiegel oder einer Flasche abgefüllt ist, bestimmt nicht, ob es als Flüssigkeit zählt. Entscheidend ist der Aggregatzustand des Inhalts.

Was zählt NICHT als Flüssigkeit (im Kontext Handgepäck):

  • Kompakte Puder: Kompakte Puderprodukte wie Puderrouge oder Lidschatten in fester Form sind von der Flüssigkeitsregel ausgenommen.
  • Feste Stifte: Feste Eyeliner oder Kajalstifte gehören nicht zu den Flüssigkeiten.
  • Feste Parfüms: Feste Parfüms in fester Form sind ebenfalls von der Regel ausgenommen.

Wichtig: Im Zweifelsfall ist es ratsam, das Produkt aus dem Handgepäck zu entfernen und im aufgegebenen Gepäck zu transportieren. Die Sicherheitsbestimmungen können je nach Flughafen und Airline leicht variieren. Eine Überprüfung der aktuellen Bestimmungen Ihrer Airline vor Reiseantritt ist daher unerlässlich, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Die 100-ml-Regel bezieht sich auf den Inhalt des Behälters, nicht auf das Gesamtgewicht des Produkts.

Dieser Artikel dient lediglich zur Information und ersetzt nicht die offiziellen Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaften und Sicherheitsbehörden.