Was ist ein Waffenschrank der Klasse A?

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Waffenschränke der Klasse A bieten Platz für bis zu 10 Langwaffen. Im Gegensatz dazu gibt es bei Klasse B keine Beschränkung für Langwaffen, jedoch eine Limitierung für Kurzwaffen: Bis 200 kg Schrankgewicht sind 5 Kurzwaffen erlaubt, darüber 10. Diese Regelungen betreffen Schränke mit Bestandsschutz.

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Was ist ein Waffenschrank der Klasse A? – Ein Überblick über die veraltete Regelung

Die Begriffe “Waffenschrank Klasse A” und “Waffenschrank Klasse B” gehören der Vergangenheit an und sind nicht mehr Bestandteil der aktuellen deutschen Gesetzgebung zur Waffenaufbewahrung. Sie stammen aus der Zeit vor Inkrafttreten der aktuellen Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) im Jahr 2017 und beziehen sich auf die vorherige Fassung. Daher spricht man heute korrekterweise von Waffenschränken, die den Anforderungen der aktuellen AWaffV entsprechen, anstatt von Klassenbezeichnungen.

Früher, unter der alten AWaffV, definierte die “Klasse A” einen Waffenschrank zur Aufbewahrung von bis zu 10 Langwaffen. “Klasse B” hingegen beschränkte nicht die Anzahl der Langwaffen, sondern die der Kurzwaffen: Bis zu einem Schrankgewicht von 200 kg durften maximal 5 Kurzwaffen gelagert werden, darüber hinaus maximal 10.

Wichtig ist: Diese Unterscheidung in Klasse A und B ist heute überholt. Schränke, die nach den alten Vorgaben als Klasse A oder B zugelassen wurden, genießen zwar Bestandsschutz, müssen aber dennoch den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der aktuellen AWaffV genügen. Das bedeutet, sie müssen weiterhin einen bestimmten Widerstandsgrad gegen Einbruchdiebstahl aufweisen. Die Anzahl der darin aufbewahrten Waffen richtet sich jedoch nach den aktuellen Bestimmungen der AWaffV.

Welche Regelungen gelten heute?

Die aktuelle AWaffV definiert die Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen anhand von Widerstandsgraden (0/N, 0, A und B) gemäß EN 1143-1 bzw. EN 14450. Die Anzahl der aufzubewahrenden Waffen ist nicht mehr direkt an den Widerstandsgrad gekoppelt, sondern hängt von der Art der Waffen und der jeweiligen Bedürfnislage des Waffenbesitzers ab. Im Zweifelsfall ist die zuständige Waffenbehörde die richtige Anlaufstelle.

Fazit:

Die Begriffe “Waffenschrank Klasse A” und “Klasse B” sind veraltet. Wer einen Waffenschrank anschaffen möchte, sollte sich an den aktuellen Regelungen der AWaffV und den entsprechenden Widerstandsgraden orientieren. Besitzer von älteren Schränken mit Bestandsschutz sollten sich bei ihrer zuständigen Waffenbehörde über die aktuell geltenden Aufbewahrungsvorschriften informieren.

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