Wann darf man die Augen nicht Lasern?
Eine zu starke Hornhautverkrümmung, eine zu dünne Hornhaut oder krankhafte Veränderungen wie Keratokonus schließen eine Augenlaserbehandlung aus. Für ein sicheres und erfolgreiches Ergebnis muss die Hornhaut gesund und ausreichend dick sein.
Wann ist eine Augenlaserkorrektur nicht möglich?
Die Sehfreiheit durch eine Augenlaserkorrektur ist für viele Menschen ein attraktiver Gedanke. Doch nicht jeder ist ein geeigneter Kandidat für diesen Eingriff. Verschiedene Faktoren können gegen eine Laserbehandlung sprechen. Im Folgenden werden die wichtigsten Ausschlusskriterien erläutert:
Augenbezogene Gründe:
- Zu dünne Hornhaut: Für eine sichere Laserkorrektur muss die Hornhaut eine ausreichende Dicke aufweisen. Wird zu viel Gewebe abgetragen, kann dies die Stabilität der Hornhaut gefährden und zu Komplikationen wie Ektasien führen. Die individuelle Hornhautdicke wird vor dem Eingriff präzise vermessen.
- Unregelmäßige Hornhaut (Keratokonus, Pelluzide Marginale Degeneration): Erkrankungen wie Keratokonus, bei dem die Hornhaut kegelförmig ausdünnt und sich vorwölbt, oder die Pelluzide Marginale Degeneration, machen eine Laserbehandlung unmöglich. Diese Erkrankungen erfordern andere Therapieansätze.
- Zu starke Hornhautverkrümmung (Astigmatismus): Ein hoher Astigmatismus kann zwar oft mittels Laser korrigiert werden, jedoch gibt es auch hier Grenzen. Bei extrem hohen Werten ist eine Laserbehandlung möglicherweise nicht ausreichend effektiv oder birgt ein erhöhtes Risiko für Komplikationen.
- Erhöhter Augeninnendruck (Glaukom): Ein Glaukom kann durch eine Laserbehandlung negativ beeinflusst werden. Daher ist eine vorherige Abklärung und gegebenenfalls eine Behandlung des Glaukoms notwendig.
- Trockene Augen: Ein starkes Trockenes Auge kann nach der Laserbehandlung verstärkt werden. Vor dem Eingriff muss eine ausreichende Benetzung der Augen sichergestellt sein. In manchen Fällen kann eine vorherige Behandlung des Trockenen Auges notwendig sein.
- Akute oder chronische Augenentzündungen: Entzündungen im Auge müssen vor einer Laserbehandlung vollständig abgeklungen sein.
- Vorangegangene Augenoperationen: Je nach Art und Umfang der vorherigen Operation kann eine Laserbehandlung kontraindiziert sein.
Allgemeine Gesundheitszustand:
- Autoimmunerkrankungen: Erkrankungen wie Rheumatoide Arthritis oder Lupus können die Wundheilung beeinflussen und das Risiko für Komplikationen erhöhen.
- Diabetes mellitus: Ein schlecht eingestellter Diabetes kann die Wundheilung beeinträchtigen und das Risiko für Infektionen erhöhen.
- Schwangerschaft und Stillzeit: Hormonelle Schwankungen während der Schwangerschaft und Stillzeit können die Sehschärfe beeinflussen. Daher wird eine Laserbehandlung in dieser Zeit in der Regel nicht durchgeführt.
- Einnahme bestimmter Medikamente: Einige Medikamente, wie z.B. Kortison, können die Hornhautdicke beeinflussen und die Wundheilung beeinträchtigen.
Weitere Faktoren:
- Zu junges Alter: Die Augenlaserkorrektur wird in der Regel erst ab einem bestimmten Alter durchgeführt, da sich die Sehschärfe bis dahin noch verändern kann.
- Unrealistische Erwartungen: Eine ausführliche Beratung und realistische Erwartungen an das Ergebnis sind wichtig. Eine Laserbehandlung kann zwar die Sehschärfe verbessern, aber nicht immer eine perfekte Sehkraft ohne Brille oder Kontaktlinsen garantieren.
Vor einer Augenlaserkorrektur ist eine umfassende augenärztliche Untersuchung unerlässlich. Der Augenarzt klärt über die Eignung für den Eingriff auf und bespricht mögliche Risiken und Komplikationen. Nur so kann eine sichere und erfolgreiche Behandlung gewährleistet werden.
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