Wie lange können Flugzeuge am BER landen?

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Der Berliner Flughafen BER unterliegt strengen Nachtflugbeschränkungen. Zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens dürfen keine Flugzeuge landen. Auch in den Randstunden von 23 bis 24 Uhr und von 5 bis 6 Uhr sind Flugbewegungen stark reglementiert, um die Lärmbelästigung für die Anwohner zu minimieren und die Nachtruhe zu gewährleisten.

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Landungen am BER: Ein Überblick über die Nachtflugbeschränkungen und ihre Auswirkungen

Der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt für die Hauptstadtregion. Allerdings operiert der BER unter strengen Auflagen, insbesondere im Hinblick auf nächtliche Flugbewegungen. Diese Beschränkungen sind ein Kompromiss zwischen der Bedeutung des Flughafens für die Wirtschaft und dem Schutz der Anwohner vor Lärmbelästigung.

Kern der Nachtflugbeschränkungen:

Die wichtigste Regelung betrifft die Kernnachtruhe:

  • Landeverbot: Zwischen Mitternacht (0:00 Uhr) und 5:00 Uhr morgens sind Landungen am BER grundsätzlich untersagt.

Reglementierte Randzeiten:

Zusätzlich zur Kernnachtruhe gibt es Einschränkungen in den sogenannten Randzeiten:

  • Eingeschränkter Betrieb: Zwischen 23:00 Uhr und 24:00 Uhr sowie zwischen 5:00 Uhr und 6:00 Uhr sind Flugbewegungen stark reglementiert. Dies bedeutet, dass Landungen in diesen Zeiträumen nur in Ausnahmefällen genehmigt werden.

Ausnahmen und Sondergenehmigungen:

Obwohl die Nachtflugbeschränkungen strikt sind, gibt es bestimmte Ausnahmen:

  • Notfälle: In Notfällen, beispielsweise bei medizinischen Notfällen an Bord eines Flugzeugs oder bei unvorhergesehenen technischen Problemen, können Landungen auch während der Nachtruhe genehmigt werden.
  • Verspätungen: Bei Verspätungen, die durch außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter oder Streiks verursacht wurden und die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, können ebenfalls Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Diese Genehmigungen sind jedoch an strenge Auflagen geknüpft und werden individuell geprüft.
  • Postflüge und Regierungsflüge: In bestimmten Fällen können Postflüge oder Flüge im Auftrag der Bundesregierung von den Nachtflugbeschränkungen ausgenommen werden.

Gründe für die Beschränkungen:

Die Hauptursache für die Nachtflugbeschränkungen ist der Schutz der Anwohner vor Lärmbelästigung. Gerade in den sensiblen Nachtstunden kann Fluglärm die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen und gesundheitliche Auswirkungen haben. Die Beschränkungen sollen die Nachtruhe gewährleisten und die Belastung für die Bevölkerung minimieren.

Auswirkungen der Beschränkungen:

Die Nachtflugbeschränkungen haben verschiedene Auswirkungen:

  • Flugplanplanung: Fluggesellschaften müssen ihre Flugpläne so gestalten, dass Landungen am BER innerhalb der zulässigen Zeiträume erfolgen. Dies kann zu längeren Flugzeiten oder Umleitungen führen.
  • Auswirkungen auf Passagiere: Verspätungen oder Flugstreichungen aufgrund der Nachtflugbeschränkungen können Unannehmlichkeiten für Passagiere verursachen.
  • Wirtschaftliche Auswirkungen: Die Beschränkungen können sich auch auf die Wirtschaft auswirken, da sie die Flexibilität des Flughafens einschränken und die Kosten für Fluggesellschaften erhöhen können.

Fazit:

Die Nachtflugbeschränkungen am BER sind ein wichtiger Bestandteil der Flughafenpolitik und dienen dem Schutz der Anwohner. Sie stellen jedoch auch eine Herausforderung für Fluggesellschaften und Passagiere dar. Die Balance zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Flughafens und dem Schutz der Bevölkerung bleibt ein zentrales Thema in der Debatte um den BER. Es ist zu erwarten, dass die Einhaltung der Nachtflugbeschränkungen weiterhin streng überwacht und die Einhaltung durchgesetzt wird.

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