Werden bei Sturm Flüge abgesagt?

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Unvorhersehbare Wetterlagen wie heftige Stürme entbinden Fluggesellschaften von Entschädigungszahlungen an Passagiere. Dies liegt an der Einstufung solcher Ereignisse als außergewöhnliche Umstände, welche die pünktliche Flugdurchführung unmöglich machen. Die EU-Verordnung 261/2004 regelt dies explizit.

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Werden Flüge bei Sturm abgesagt? Und was passiert dann?

Stürmisches Wetter sorgt immer wieder für Reisechaos und die Frage, ob der gebuchte Flug stattfinden wird, schwebt wie ein Damoklesschwert über den Reiseplänen. Tatsächlich gehören Stürme zu den häufigsten Gründen für Flugausfälle. Aber warum werden Flüge bei Sturm abgesagt und welche Rechte haben Passagiere in solchen Fällen?

Die Sicherheit steht an erster Stelle. Bei starkem Wind, heftigem Regen oder Schneefall, aber auch bei Gewitter und Nebel kann der Flugbetrieb erheblich beeinträchtigt werden. Die Start- und Landebahnen können vereist oder überschwemmt sein, die Sicht kann zu schlecht sein und starke Winde gefährden die Flugzeuge beim Start und bei der Landung. Um die Sicherheit von Passagieren und Crew zu gewährleisten, entscheiden sich Fluggesellschaften daher oft für eine Annullierung oder Verschiebung von Flügen.

Die EU-Verordnung 261/2004 regelt die Rechte von Fluggästen bei Verspätungen und Annullierungen. Stürme werden jedoch als “außergewöhnliche Umstände” eingestuft, da sie außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaften liegen. Das bedeutet, dass Passagiere in der Regel keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben, wenn ihr Flug aufgrund eines Sturms annulliert wird.

Trotz des fehlenden Anspruchs auf Entschädigung sind Fluggesellschaften dennoch verpflichtet, sich um ihre gestrandeten Passagiere zu kümmern. Dies beinhaltet die Bereitstellung von:

  • Informationen: Die Airline muss die Passagiere über die Gründe für die Annullierung und die voraussichtliche Dauer der Verspätung informieren.
  • Betreuung: Bei längeren Wartezeiten müssen den Passagieren kostenlose Mahlzeiten und Getränke sowie gegebenenfalls eine Hotelunterbringung angeboten werden.
  • Alternativen: Die Fluggesellschaft muss den Passagieren eine alternative Beförderung zum Zielort anbieten oder die Kosten für die Rückreise zum Abflugort erstatten. Passagiere können auch eine Umbuchung auf einen späteren Flug wählen.

Was können Passagiere tun?

  • Informieren Sie sich: Behalten Sie die Wettervorhersage im Auge und prüfen Sie den Status Ihres Fluges auf der Website der Fluggesellschaft oder des Flughafens.
  • Kontaktieren Sie die Fluggesellschaft: Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich direkt an die Fluggesellschaft.
  • Bewahren Sie alle Dokumente auf: Heben Sie Ihre Flugtickets, Buchungsbestätigungen und alle anderen relevanten Dokumente auf. Diese können im Falle von Umbuchungen oder Rückerstattungen wichtig sein.
  • Reiseversicherung: Eine Reiseversicherung kann im Falle von wetterbedingten Flugausfällen zusätzlichen Schutz bieten und beispielsweise Kosten für Hotelübernachtungen oder alternative Transportmittel übernehmen.

Obwohl Stürme für Frustration sorgen können, ist die Sicherheit immer die oberste Priorität. Durch rechtzeitige Information und gute Vorbereitung können Reisende die Auswirkungen von wetterbedingten Flugausfällen minimieren.

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