Welche Sachen sind zollfrei?

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Einfache Warenlieferungen unter 150 Euro Wert passieren die Zollkontrolle in der Regel ohne zusätzliche Abgaben. Höhere Werte erfordern hingegen eine umfassende Deklaration und können zu Zollgebühren führen. Die Freigrenze gilt unabhängig vom Absender und Empfänger.

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Zollfreie Waren: Was ist erlaubt?

Bei der Einfuhr von Waren aus dem Ausland kommt es oft zu Fragen über zollfreie Gegenstände. Die Zollbestimmungen können je nach Land und Art der Ware variieren. In diesem Artikel erläutern wir die Zollfreigrenzen in Deutschland.

Zollfreigrenze von 150 Euro

Einfache Warenlieferungen mit einem Wert von unter 150 Euro sind grundsätzlich zollfrei. Diese Freigrenze gilt für alle Einfuhren, unabhängig vom Absender oder Empfänger.

Deklarationspflicht ab 150 Euro

Übersteigt der Wert einer Warensendung die 150-Euro-Grenze, muss eine Zollanmeldung abgegeben werden. Hierfür ist eine Zollerklärung erforderlich, die Angaben zu den eingeführten Waren, ihrem Wert und dem Verwendungszweck enthält.

Zollgebühren

Bei Einfuhren über 150 Euro können Zollgebühren anfallen. Die Höhe der Zollgebühren richtet sich nach der Art der Ware, ihrem Wert und dem Einfuhrland. In Deutschland gelten folgende Einfuhrumsatzsteuersätze:

  • Normalsatz: 19 %
  • Ermäßigter Satz: 7 % (z. B. für Lebensmittel)

Besondere Regelungen

Für bestimmte Waren gibt es besondere Zollbestimmungen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Alkohol und Tabak: unterliegen ab der ersten Einheit Einfuhrzöllen
  • Geschenke: bis zu einem Wert von 45 Euro zollfrei
  • Erbschaften und Schenkungen: unterliegen ggf. der Erbschafts- oder Schenkungssteuer

Fazit

Die Zollfreigrenze in Deutschland beträgt 150 Euro. Ab diesem Wert sind eine Zollanmeldung und ggf. Zollgebühren erforderlich. Es ist wichtig, sich vor der Einfuhr von Waren über die geltenden Zollbestimmungen zu informieren, um unerwartete Kosten zu vermeiden.