Welche Elektronik darf nicht in den Koffer?

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Lithium-Ionen-Akkus bergen im Frachtraum ein erhebliches Brandrisiko. Die Wärmeentwicklung dieser Akkus kann, selbst bei unbeschädigten Geräten, kritische Temperaturen erreichen. Daher ist der Transport im aufgegebenen Gepäck strikt verboten. Die Sicherheit aller Passagiere hat oberste Priorität.

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Vorsicht Gepäck: Diese Elektronik gehört ins Handgepäck!

Die Urlaubsvorfreude ist groß, doch am Flughafen lauert ein potenzielles Problem: das aufgegebene Gepäck. Nicht alle elektronischen Geräte sind für den Transport im Frachtraum geeignet, und eine unsachgemäße Verpackung kann zu erheblichen Schäden und sogar zu Sicherheitsrisiken führen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei Lithium-Ionen-Akkus, die eine latente Brandgefahr darstellen.

Lithium-Ionen-Akkus: Die größte Gefahr im Koffer

Lithium-Ionen-Akkus sind in unzähligen Geräten verbaut – von Smartphones und Laptops über E-Zigaretten bis hin zu Powerbanks und Drohnen. Die im Frachtraum herrschenden Bedingungen – Druck, Temperaturunterschiede und potenzielle Beschädigungen – können diese Akkus überhitzen und im schlimmsten Fall einen Brand auslösen. Die Folgen reichen von Sachschäden bis hin zu einer Gefährdung der gesamten Flugzeugbesatzung und der Passagiere. Daher ist der Transport von Geräten mit Lithium-Ionen-Akkus im aufgegebenen Gepäck grundsätzlich verboten.

Nicht nur der Akku ist entscheidend, sondern auch das Gerät selbst: Ein defekter Laptop mit starkem Akku-Verschleiß ist beispielsweise deutlich gefährlicher als ein nagelneues Smartphone mit modernem Akku. Die Gefahr liegt nicht nur in der Entflammbarkeit des Akkus selbst, sondern auch in der potenziellen Freisetzung giftiger Gase.

Welche Geräte gehören definitiv ins Handgepäck?

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie folgende Geräte immer im Handgepäck transportieren:

  • Laptops und Tablets: Auch wenn der Akku relativ klein ist, gehört dieser elektronische Begleiter ins Handgepäck.
  • Smartphones und Handys: Selbst kleine Akkus können bei Beschädigungen eine Gefahr darstellen.
  • Powerbanks: Diese externen Akkus sind eine häufige Brandursache und dürfen auf keinen Fall im aufgegebenen Gepäck mitreisen. Achten Sie dabei auf die vorgeschriebenen Wattstundenangaben der Airline.
  • E-Zigaretten und E-Shishas (inkl. Akkus und Ersatzakkus): Der Transport von E-Zigaretten und deren Zubehör ist in aufgegebenem Gepäck in der Regel verboten. Die Vorschriften variieren je nach Airline, daher sollten Sie sich vorab informieren.
  • Kameras und Camcorder mit Akkus: Auch hier gilt: Im Handgepäck sind diese Geräte sicherer.
  • Drohnen und ferngesteuerte Modelle: Diese Geräte mit ihren meist leistungsstarken Akkus gehören unbedingt ins Handgepäck. Zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen, wie z.B. eine Schutzhülle, sind ratsam.

Vor der Reise informieren:

Die Vorschriften zum Transport von elektronischen Geräten können je nach Airline variieren. Informieren Sie sich daher unbedingt vor dem Abflug auf der Webseite Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Bestimmungen zum Transport von Lithium-Ionen-Akkus und elektronischen Geräten. Eine frühzeitige Klärung vermeidet unnötigen Stress und sorgt für einen sicheren Flug. Im Zweifelsfall ist es immer besser, das Gerät im Handgepäck mitzuführen.

Fazit: Verantwortungsbewusstes Handeln am Flughafen beginnt mit der richtigen Verpackung und der Kenntnis der Sicherheitsbestimmungen. Durch die Beachtung der oben genannten Punkte tragen Sie maßgeblich zur Sicherheit aller Passagiere bei und vermeiden unnötige Komplikationen während Ihrer Reise.