Kann man zusätzlich zum Handgepäck einen Rucksack mitnehmen?

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Viele Fluggesellschaften erlauben neben dem Handgepäckstück, wie einem Rollkoffer, zusätzlich das Mitführen einer kleinen persönlichen Tasche. Dies kann eine Laptoptasche, Handtasche oder ein kleiner Rucksack sein. Beachten Sie, dass die genauen Bestimmungen hinsichtlich Größe und Gewicht variieren, weshalb ein Blick in die Richtlinien Ihrer Airline vor Reiseantritt ratsam ist.

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Handgepäck und Rucksack: Was ist erlaubt? Der kleine, aber feine Unterschied

Die Frage, ob neben dem Handgepäckstück noch ein Rucksack erlaubt ist, beschäftigt viele Reisende. Die kurze Antwort lautet: In der Regel ja, aber mit Einschränkungen. Die meisten Fluggesellschaften gestatten neben dem regulären Handgepäckstück (z.B. Rollkoffer) das Mitführen einer kleineren, persönlichen Tasche. Dies kann tatsächlich ein Rucksack sein, aber auch eine Handtasche, eine Laptoptasche oder eine kleine Umhängetasche. Der entscheidende Faktor ist jedoch nicht was Sie mitnehmen, sondern wie groß und wie schwer es ist.

Die Definition von “persönlicher Tasche” ist von Airline zu Airline unterschiedlich. Während manche Gesellschaften großzügige Toleranzen erlauben, schränken andere die Abmessungen und das Gewicht deutlich ein. Ein großer Trekkingrucksack wird beispielsweise fast überall als reguläres Handgepäckstück gewertet und unterliegt dementsprechend den gleichen Größen- und Gewichtsbeschränkungen. Ein kleiner Tagesrucksack hingegen, der unter den Sitzen verstaut werden kann, hat hingegen gute Chancen, als zusätzliche persönliche Tasche akzeptiert zu werden.

Die entscheidenden Faktoren:

  • Größe: Achten Sie auf die genauen Angaben der Airline zu den Maßen der persönlichen Tasche. Diese werden oft separat von den Maßen des Haupt-Handgepäcks angegeben. Oftmals wird ein maximaler Umfang oder eine maximale Größe vorgegeben.
  • Gewicht: Auch das Gewicht der zusätzlichen Tasche kann limitiert sein. Dieses Limit wird selten explizit angegeben, ist aber oft implizit in den Gesamtgewichtbeschränkungen für das Handgepäck enthalten. Ein schwerer Rucksack kann dazu führen, dass das gesamte Handgepäck das zulässige Gewicht überschreitet.
  • Art des Rucksacks: Ein kleiner, unauffälliger Rucksack hat bessere Chancen als ein großer, sperriger. Ein Rucksack, der offensichtlich als Reisegepäckstück genutzt wird, kann vom Personal als zweites Handgepäckstück eingestuft werden.
  • Fluggesellschaft: Die Bestimmungen sind von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich. Budget-Airlines sind oft restriktiver als traditionelle Fluggesellschaften.

Unser Tipp: Überprüfen Sie immer die Bestimmungen Ihrer Fluggesellschaft auf deren Webseite, bevor Sie zum Flughafen fahren. Suchen Sie explizit nach Informationen zu “persönlicher Tasche”, “zusätzlichem Handgepäck” oder “Handbaggage allowance”. Ein Blick auf die FAQ-Sektion der Webseite kann ebenfalls hilfreich sein. Im Zweifelsfall ist es immer besser, sich im Vorfeld beim Kundenservice der Airline zu erkundigen, um unnötige Kosten oder Stress am Flughafen zu vermeiden. Ein Foto Ihres Rucksacks neben einem Maßband kann Ihnen helfen, die Größe vorab zu überprüfen und Unsicherheiten zu minimieren.

Kurz gesagt: Ein zusätzlicher Rucksack kann erlaubt sein, aber die Größe und das Gewicht sind entscheidend. Vorsicht und eine gründliche Recherche sind unerlässlich, um reibungslose Reise zu gewährleisten.

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