Kann man Zahnpasta im Flugzeug mitnehmen?

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Handgepäck im EU-Flugverkehr unterliegt strengen Flüssigkeitsbeschränkungen. Zahnpasta, wie auch andere Cremes, darf nur in Behältern bis maximal 100 Millilitern mitgeführt werden. Diese müssen sich in einem wiederverschließbaren, transparenten Beutel befinden. Achten Sie auf die Einhaltung der Vorschriften!

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Zahnpasta im Handgepäck: Alles, was Sie für Ihren nächsten Flug wissen müssen

Die Mitnahme von Zahnpasta im Flugzeug ist grundsätzlich erlaubt, aber es gibt einige wichtige Regeln zu beachten, insbesondere im Handgepäck. Innerhalb der EU gelten strenge Bestimmungen für Flüssigkeiten, Aerosole und Gele (LAGs), zu denen auch Zahnpasta zählt. Verstöße können dazu führen, dass Ihre Zahnpasta am Sicherheitscheck konfisziert wird und Sie am Zielort ohne das wichtige Hygieneprodukt dastehen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten Sie sich vorab gut informieren.

Die 100-Milliliter-Regel:

Im Handgepäck darf Zahnpasta nur in Behältern mitgeführt werden, die maximal 100 Milliliter fassen. Die Größe der Tube ist dabei irrelevant – entscheidend ist das tatsächliche Füllvolumen. Auch eine angebrochene 200-Milliliter-Tube, die nur noch wenig Zahnpasta enthält, ist nicht erlaubt, wenn der Behälter selbst größer als 100 Milliliter ist.

Der transparente Beutel:

Alle Flüssigkeiten, einschließlich Zahnpasta, müssen in einem wiederverschließbaren, transparenten Plastikbeutel verstaut werden. Dieser Beutel darf ein maximales Fassungsvermögen von einem Liter haben und die Abmessungen von ca. 20 x 20 cm nicht überschreiten. Pro Person ist nur ein solcher Beutel erlaubt. Achten Sie darauf, dass der Beutel vollständig verschlossen ist.

Ausnahmen und Tipps:

  • Medizinisch notwendige Zahnpasta: Benötigen Sie aufgrund einer Erkrankung eine größere Menge Zahnpasta, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Hierfür benötigen Sie in der Regel ein ärztliches Attest. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Bestimmungen.
  • Reisegrößen: Im Handel sind spezielle Reisegrößen von Zahnpasta erhältlich, die den Vorschriften entsprechen. Diese sind oft praktischer als das Umfüllen in kleinere Behälter.
  • Zahnpasta im aufgegebenen Gepäck: Im aufgegebenen Gepäck gelten die Beschränkungen für Flüssigkeiten nicht. Hier können Sie größere Tuben ohne Probleme mitnehmen.
  • Vorbereitung ist alles: Packen Sie Ihre Zahnpasta rechtzeitig in den dafür vorgesehenen Beutel, um Stress am Flughafen zu vermeiden. Kontrollieren Sie vor Abflug nochmals die aktuellen Bestimmungen Ihrer Fluggesellschaft, da diese sich gelegentlich ändern können.

Mit guter Vorbereitung und der Beachtung der Regeln steht der Mitnahme Ihrer Zahnpasta im Flugzeug nichts im Wege. Genießen Sie Ihren Flug!

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