Wie lange speichert ein Hotel Daten?

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Hotel-Unterlagen, wie Check-In-Formulare, werden ein Jahr lang aufbewahrt. Anschließend müssen diese vernichtet oder gelöscht werden – spätestens drei Monate später. Personenbezogene Daten unterliegen somit einer zeitlich begrenzten Speicherung.
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Wie lange speichert ein Hotel Daten?

Für Hotels ist die Speicherung von Gästedaten unerlässlich, um den Betrieb und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu gewährleisten. Es ist jedoch wichtig zu wissen, wie lange diese Daten gespeichert werden dürfen und welche Vorschriften zu beachten sind.

Check-In-Formulare

Check-In-Formulare enthalten persönliche Informationen der Gäste, wie z. B. Name, Adresse, Reisepassnummer und Kreditkarteninformationen. Diese Formulare müssen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein Jahr lang aufbewahrt werden. Nach Ablauf dieser Frist müssen sie vernichtet oder gelöscht werden, spätestens jedoch drei Monate später.

Gesetzliche Vorschriften

Die Speicherung personenbezogener Daten unterliegt strengen Gesetzen und Vorschriften, wie z. B. dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Deutschland und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union. Diese Vorschriften legen fest, dass personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden dürfen, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.

Aufbewahrungsfristen

Neben den Check-In-Formularen können Hotels auch andere Arten von Gästedaten speichern, wie z. B.:

  • Reservierungsdaten
  • Rechnungen
  • Kommunikationsprotokolle

Die Aufbewahrungsfristen für diese Daten variieren je nach Zweck und Art der Daten. Im Allgemeinen dürfen personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden, wie es für die Bearbeitung von Reservierungen, die Rechnungslegung oder andere zulässige Zwecke erforderlich ist.

Vernichtung oder Löschung

Nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen oder zulässigen Aufbewahrungsfristen müssen Hotels die personenbezogenen Daten ihrer Gäste vernichten oder löschen. Die Vernichtung kann durch Shreddern, Löschen oder Überschreiben der Daten erfolgen.

Ausnahmen

In bestimmten Fällen kann es erforderlich sein, personenbezogene Daten länger als die üblichen Aufbewahrungsfristen zu speichern. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn:

  • Es ein laufendes Rechtsverfahren gibt
  • Die Daten für Steuer- oder Prüfungszwecke benötigt werden
  • Die Daten für historische oder Forschungszwecke aufbewahrt werden müssen

In diesen Fällen ist es jedoch wichtig, die Datenspeicherung auf das erforderliche Minimum zu beschränken und angemessene Schutzmaßnahmen zu treffen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.

Fazit

Die Speicherung von Gästedaten ist für Hotels unerlässlich, muss jedoch gemäß den gesetzlichen Vorschriften und unter Berücksichtigung der Privatsphäre der Gäste erfolgen. Hotels müssen die zulässigen Aufbewahrungsfristen einhalten und geeignete Maßnahmen zur Vernichtung oder Löschung von Daten ergreifen, sobald diese nicht mehr benötigt werden.