Wie lange ist der Führerschein weg bei 1,8?
Bei einer Alkoholkonzentration von 1,8 Promille wird der Führerschein für mindestens sechs Monate bis maximal fünf Jahre entzogen.
- Wie viel Geldstrafe bei 1,8 Promille?
- Wie lange dauert die Sperrfrist für den Führerschein nach einem Entzug?
- Wie kriege ich meinen Führerschein wieder zurück?
- Wann bekommt man den Führerschein wieder nach Alkohol?
- Kann man eine lebenslange Führerscheinsperre bekommen?
- Wann unterliegt der Führerschein der Einziehung?
Führerscheinentzug bei 1,8 Promille: Dauer und Konsequenzen
Eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,8 Promille stellt einen eklatanten Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar und hat gravierende Konsequenzen, insbesondere den Entzug der Fahrerlaubnis. Die Dauer dieses Entzugs ist jedoch nicht pauschal festlegbar und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Aussage „mindestens sechs Monate bis maximal fünf Jahre“ ist zwar zutreffend, bedarf aber einer genaueren Betrachtung.
Mindestens sechs Monate – die absolute Untergrenze:
Bei einem BAK von 1,8 Promille ist ein Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten zwingend. Diese Mindestdauer resultiert aus der Schwere des Vergehens. Eine derart hohe Alkoholkonzentration deutet auf einen erheblichen Fahruntüchtigkeit hin und stellt eine massive Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer dar. Die sechs Monate dienen in erster Linie der Reflexion des Fehlverhaltens und der Sensibilisierung für die Gefahren des Alkohols im Straßenverkehr.
Bis zu fünf Jahre – die individuelle Betrachtung:
Die Obergrenze von fünf Jahren ist jedoch kein automatischer Wert. Die tatsächliche Dauer des Entzugs wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, die im Einzelfall von der zuständigen Behörde (meist der Fahrerlaubnisbehörde) geprüft werden:
-
Vorstrafen: Bestehende Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER), insbesondere wegen alkoholbedingter Delikte, führen in der Regel zu einer längeren Sperrfrist. Mehrfache Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung verschärfen die Situation deutlich.
-
Fahreignungsseminar: Die Teilnahme an einem verkehrspsychologischen Gutachten und einem Fahreignungsseminar kann die Dauer des Entzugs verkürzen. Dies demonstriert Reue und die Bereitschaft zur Verhaltensänderung. Die erfolgreiche Teilnahme wird jedoch nicht automatisch zu einer kürzeren Sperrfrist führen.
-
Alkoholproblematik: Besteht der Verdacht auf eine Alkoholabhängigkeit oder ein problematischer Alkoholkonsum, wird die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) anordnen. Das Ergebnis dieses Gutachtens ist entscheidend für die Dauer des Entzugs. Eine positive MPU kann die Sperrfrist verkürzen, eine negative MPU verlängert sie in der Regel deutlich.
-
Umstände des Falles: Die konkreten Umstände des Verkehrsdelikts, beispielsweise die Beteiligung an einem Unfall oder die Gefährdung von Personen, spielen ebenfalls eine Rolle. Ein schwerer Unfall mit Personenschäden führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer längeren Sperrfrist.
Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis:
Nach Ablauf der Sperrfrist ist die Fahrerlaubnis nicht automatisch wiedererteilt. Es ist in der Regel eine erneute Antragstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnisbehörde wird in Abhängigkeit von den oben genannten Faktoren prüfen, ob die Fahreignung wieder gegeben ist. Eine MPU kann auch in diesem Stadium noch notwendig sein.
Fazit:
Ein Führerscheinentzug bei 1,8 Promille ist unausweichlich und die Dauer des Entzugs ist stark vom Einzelfall abhängig. Es reicht nicht aus, die Mindestdauer abzuwarten. Aktive Mitarbeit und die Bereitschaft zur Veränderung des Verhaltens sind entscheidend, um die Sperrfrist zu verkürzen und die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Eine frühzeitige juristische Beratung ist daher dringend angeraten.
#1.8 Promille#Führerschein Sperre#Punkte FührerscheinKommentar zur Antwort:
Vielen Dank für Ihre Kommentare! Ihr Feedback ist sehr wichtig, damit wir unsere Antworten in Zukunft verbessern können.