Wie lange darf man auf verloren gegangenes Gepäck warten?

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Verlorene Gepäckstücke werden nach 21 Tagen als verschollen betrachtet. Ansprüche gegen die Fluggesellschaft sind ab diesem Zeitpunkt möglich. Die Frist ist ein wichtiger Bestandteil des Gepäckrechts.
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Verlorenes Gepäck: Wie lange auf die Entschädigung warten?

Der Verlust von Gepäck während einer Flugreise ist ein frustrierendes Erlebnis. Neben dem emotionalen Verlust von persönlichen Gegenständen stellt sich auch die Frage, wie lange man auf eine Entschädigung warten muss.

Frist für die Meldung verlorenen Gepäcks

Passagiere sollten verlorenes Gepäck unverzüglich bei der Fluggesellschaft melden. Die meisten Fluggesellschaften verlangen, dass die Meldung innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft am Zielort erfolgt.

Suchzeit

Sobald das Gepäck gemeldet wurde, beginnt die Fluggesellschaft mit der Suche. Diese dauert in der Regel 21 Tage. Während dieser Zeit versucht die Fluggesellschaft, das Gepäck aufzuspüren und es dem Passagier zurückzugeben.

Frist für Ansprüche

Wenn das Gepäck innerhalb von 21 Tagen nicht gefunden wird, wird es als verschollen betrachtet. Ab diesem Zeitpunkt können Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung von der Fluggesellschaft stellen. Die Frist für die Einreichung von Ansprüchen beträgt in der Regel zwei Jahre.

Gründe für die Frist

Die Frist von 21 Tagen für die Suche nach verlorenem Gepäck und die Frist von zwei Jahren für die Einreichung von Ansprüchen sind wichtige Bestandteile des Gepäckrechts. Sie dienen dazu, der Fluggesellschaft ausreichend Zeit zu geben, das Gepäck aufzuspüren, und den Passagieren eine angemessene Frist für die Einreichung ihrer Ansprüche zu gewähren.

Was tun, wenn das Gepäck verschollen ist?

Wenn das Gepäck nach Ablauf der 21-tägigen Suchfrist nicht gefunden wurde, sollten Passagiere Folgendes tun:

  • Anspruch einreichen: Eine Schadensmeldung bei der Fluggesellschaft einreichen.
  • Beweise sammeln: Belege für den Verlust des Gepäcks, wie z. B. Gepäckabholkarten und Bordkarten, aufbewahren.
  • Dokumentieren: Notizen über den Inhalt des verlorenen Gepäcks, dessen Wert und alle Unannehmlichkeiten, die durch den Verlust entstanden sind, machen.
  • Rechtlichen Beistand einholen: Bei größeren Ansprüchen oder wenn die Fluggesellschaft die Entschädigung ablehnt, kann ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Entschädigungsgrenzen je nach Fluggesellschaft und Reiseziel variieren können. Passagiere sollten sich daher über die geltenden Vorschriften informieren, bevor sie Ansprüche stellen.