Wie hoch ist die Entschädigung pro Person bei einer Flugverspätung?
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht Entschädigungen für Flugverspätungen vor. Die Höhe der Entschädigung variiert je nach Flugstrecke:
- Kurzstrecke (bis 1.500 km): 250 € pro Person
- Mittelstrecke (1.500 bis 3.500 km): 400 € pro Person
- Langstrecke (über 3.500 km): 600 € pro Person
Entschädigungshöhen bei Flugverspätungen nach EU-Fluggastrechte-Verordnung
Im Falle einer Flugverspätung haben Passagiere gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe dieser Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab.
Die Entschädigungssätze pro Person betragen:
- Kurzstrecke (bis 1.500 km): 250 €
- Mittelstrecke (1.500 bis 3.500 km): 400 €
- Langstrecke (über 3.500 km): 600 €
Diese Entschädigungen gelten für Flüge, die von EU-Fluggesellschaften durchgeführt werden oder von Nicht-EU-Fluggesellschaften, die innerhalb der EU abfliegen. Verspätungen müssen mindestens drei Stunden betragen, um eine Entschädigung zu erhalten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Entschädigung nicht fällig wird, wenn die Flugverspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, wie z. B.:
- Schlechte Wetterbedingungen
- Sicherheitsbedrohungen
- Politische Instabilität
Passagiere haben zwei Jahre Zeit, um eine Entschädigung für Flugverspätungen geltend zu machen. Sie können dies tun, indem sie sich direkt an die Fluggesellschaft wenden oder einen Entschädigungsdienstleister beauftragen.
Die Entschädigung soll Passagiere für die Unannehmlichkeiten und Kosten entschädigen, die durch eine Flugverspätung entstehen. Es kann für Ausgaben wie Übernachtungen, Mahlzeiten und Transportmittel verwendet werden.
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