Wie hoch ist das Bußgeld für Fahrradfahren auf dem Gehweg?

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Beim Befahren von freigegebenen Fußgängerzonen oder Gehwegen mit mehr als Schrittgeschwindigkeit müssen Radfahrende mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen.

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Bußgelder für Radfahren auf dem Gehweg

Das Radfahren auf Gehwegen ist in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Nur in bestimmten Fällen, wie zum Beispiel bei freigegebenen Fußgängerzonen oder Gehwegen mit Schrittgeschwindigkeit, ist das Radfahren gestattet.

Wer dennoch auf dem Gehweg fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe des Bußgeldes hängt dabei von der Geschwindigkeit ab, mit der gefahren wird:

  • Schrittgeschwindigkeit: 15 Euro
  • Schrittgeschwindigkeit deutlich überschritten: 30 Euro
  • Gefährdung anderer Fußgänger: 55 Euro

Zusätzlich zum Bußgeld kann auch ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen werden. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn das Radfahren auf dem Gehweg besonders rücksichtslos oder gefährlich war.

Ausnahmen

In folgenden Fällen ist das Radfahren auf dem Gehweg erlaubt:

  • Kinder unter 8 Jahren: Kinder unter 8 Jahren dürfen immer auf dem Gehweg fahren.
  • Begleitpersonen: Personen, die Kinder unter 8 Jahren beim Radfahren begleiten, dürfen ebenfalls auf dem Gehweg fahren.
  • Fahrräder mit Hilfsmotor: Fahrräder mit Hilfsmotor bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h dürfen auf dem Gehweg fahren, wenn es keine Radwege gibt.
  • Gehwege mit Radverkehrsfreigabe: Auf Gehwegen mit Radverkehrsfreigabe dürfen Radfahrende mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Fazit

Das Radfahren auf dem Gehweg ist in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Wer dennoch auf dem Gehweg fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe des Bußgeldes hängt von der Geschwindigkeit ab, mit der gefahren wird.