Welches Datum zählt bei Führerscheinentzug?

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Die Abgabe des Führerscheins erfolgt erst nach Rechtskraft des Fahrverbots. Der Bescheid mit der Einspruchsfrist von zwei Wochen ist entscheidend. Erst nach Ablauf dieser Frist ohne Einspruch beginnt das Fahrverbot und die Führerscheinpflicht endet.
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Wann beginnt das Fahrverbot wirklich? – Das Datum der Führerscheinabgabe zählt nicht!

Viele Autofahrer glauben, das Fahrverbot beginne mit der Abgabe des Führerscheins bei der Behörde. Das ist ein Irrtum! Entscheidend ist nicht der Tag der physischen Abgabe, sondern der Zeitpunkt der Rechtskraft des Fahrverbots. Und dieser tritt erst nach Ablauf der Einspruchsfrist in Kraft.

Der Bußgeldbescheid, den Sie erhalten, enthält neben der eigentlichen Strafe, den Punkten in Flensburg und möglicherweise einer Geldbuße auch die Dauer des Fahrverbots. Wichtiger Bestandteil dieses Bescheids ist die zweiwöchige Einspruchsfrist. Diese Frist beginnt mit der Zustellung des Bescheids. Solange Sie innerhalb dieser zwei Wochen Einspruch einlegen, ist das Fahrverbot noch nicht rechtskräftig.

Was bedeutet das konkret?

Sie dürfen weiterhin Auto fahren, bis die Einspruchsfrist abgelaufen ist oder Ihr Einspruch rechtskräftig abgelehnt wurde. Die Aufforderung zur Abgabe des Führerscheins erhalten Sie in der Regel erst nach Ablauf der Frist bzw. nach der Ablehnung des Einspruchs. Die Abgabe selbst dient lediglich der praktischen Durchsetzung des Fahrverbots. Sie beendet nicht Ihre Fahrerlaubnis, sondern stellt sicher, dass Sie während der Dauer des Verbots nicht fahren.

Beispiel:

Sie erhalten den Bußgeldbescheid am 01. Oktober. Die Einspruchsfrist läuft am 15. Oktober ab. Legen Sie keinen Einspruch ein, wird das Fahrverbot am 16. Oktober wirksam, auch wenn Sie Ihren Führerschein erst am 20. Oktober abgeben. Fahren Sie zwischen dem 16. und 20. Oktober Auto, begehen Sie eine Straftat – Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Wichtig: Die Aufforderung zur Abgabe des Führerscheins enthält in der Regel eine Frist, innerhalb derer Sie den Führerschein bei der zuständigen Behörde abgeben müssen. Halten Sie diese Frist unbedingt ein! Eine verspätete Abgabe kann weitere Konsequenzen nach sich ziehen.

Fazit:

Das Datum der Führerscheinabgabe ist für den Beginn des Fahrverbots irrelevant. Ausschlaggebend ist der Ablauf der Einspruchsfrist bzw. die rechtskräftige Entscheidung über einen eingelegten Einspruch. Achten Sie daher genau auf die Fristen im Bußgeldbescheid und handeln Sie entsprechend. Im Zweifelsfall konsultieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht, um Ihre Rechte zu wahren.