Welche Strafe bei 0.6 Promille?
0,6 Promille am Steuer: Welche Strafen drohen in Deutschland?
Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernste Gefahr für die Verkehrssicherheit. Schon geringe Mengen Alkohol können die Reaktionsfähigkeit und das Urteilsvermögen beeinträchtigen. In Deutschland gelten daher klare Regeln und strenge Strafen für Alkoholverstöße im Straßenverkehr. Doch was genau droht, wenn man mit 0,6 Promille erwischt wird?
Die Promillegrenzen in Deutschland
In Deutschland gilt grundsätzlich ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger in der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer liegt die Promillegrenze bei 0,5 Promille. Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr am Steuer erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille spricht das Gesetz von einer Straftat, unabhängig davon, ob es zu einem Unfall kam oder nicht.
0,6 Promille: Ordnungswidrigkeit mit Konsequenzen
Ein Promillewert von 0,6 liegt zwar knapp über der 0,5-Promille-Grenze, wird aber dennoch als Ordnungswidrigkeit geahndet. Die Strafen dafür sind im Bußgeldkatalog festgelegt und können empfindlich sein.
Konkrete Strafen bei 0,6 Promille:
- Geldstrafe: In der Regel muss mit einer Geldstrafe zwischen 500 und 1.500 Euro gerechnet werden. Die genaue Höhe der Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, beispielsweise ob es sich um einen Erstverstoß handelt oder ob bereits Voreintragungen im Fahreignungsregister (Flensburg) vorhanden sind.
- Punkte in Flensburg: Zusätzlich zur Geldstrafe werden in der Regel zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.
- Fahrverbot: Ein einmonatiges Fahrverbot ist bei 0,6 Promille üblich. Das bedeutet, dass der Führerschein für einen Monat abgegeben werden muss und man in dieser Zeit kein Kraftfahrzeug führen darf.
Wiederholungstäter und besondere Umstände
Die genannten Strafen gelten in der Regel für Ersttäter, die keine Auffälligkeiten im Straßenverkehr gezeigt haben. Bei wiederholten Alkoholverstößen oder wenn die Fahrweise durch den Alkoholkonsum beeinträchtigt war (z.B. Schlangenlinien fahren, gefährliches Überholen), können die Strafen deutlich höher ausfallen.
Mögliche Konsequenzen bei Wiederholungsfällen oder auffälliger Fahrweise:
- Höhere Geldstrafen: Die Geldstrafen können sich bei wiederholten Verstößen deutlich erhöhen.
- Mehr Punkte in Flensburg: Bei wiederholten Verstößen können auch mehr als zwei Punkte in Flensburg eingetragen werden.
- Längeres Fahrverbot: Das Fahrverbot kann auf mehrere Monate ausgedehnt werden.
- Führerscheinentzug: In besonders schweren Fällen, beispielsweise bei wiederholten Alkoholverstößen oder wenn die Fahrweise eine erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellte, kann der Führerschein entzogen werden. In diesem Fall muss man eine Sperrfrist abwarten, bevor man einen neuen Führerschein beantragen kann.
- Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU): Bei wiederholten Alkoholverstößen oder bei einem besonders hohen Promillewert kann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnen. Die MPU soll klären, ob der Betroffene in Zukunft zuverlässig zwischen Alkoholkonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs trennen kann.
Fazit:
0,6 Promille am Steuer ist kein harmloses Vergehen. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot geahndet wird. Bei wiederholten Verstößen oder besonders auffälliger Fahrweise drohen noch härtere Konsequenzen bis hin zum Führerscheinentzug und einer MPU. Wer Alkohol konsumiert, sollte daher unbedingt auf das Führen eines Kraftfahrzeugs verzichten, um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden und um unangenehme rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die sicherste Lösung ist immer: Wer fährt, trinkt nicht!
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