Was passiert zwischen 0,5 und 0,8 Promille?

27 Sicht
Die Fahrtüchtigkeit nimmt ab 0,5 Promille deutlich ab. Zwischen 0,5 und 0,8 Promille verschlechtern sich Reaktionsvermögen und Koordinationsfähigkeit erheblich, was das Unfallrisiko drastisch steigert und strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Bußgelder und Eintragungen sind unvermeidbar.
Kommentar 0 mag

Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit zwischen 0,5 und 0,8 Promille

Die Fahrtüchtigkeit wird bereits ab 0,5 Promille Alkohol im Blut deutlich eingeschränkt. Zwischen 0,5 und 0,8 Promille verschlechtern sich das Reaktionsvermögen und die Koordinationsfähigkeit erheblich, was zu einem drastisch erhöhten Unfallrisiko führt.

Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit

In diesem Bereich der Blutalkoholkonzentration zeigen sich folgende Beeinträchtigungen:

  • Verlängerte Reaktionszeit
  • Eingeschränkte Konzentrationsfähigkeit
  • Reduzierte Koordinationsfähigkeit
  • Beeinträchtigtes räumliches Sehvermögen

Strafrechtliche Konsequenzen

Das Fahren unter Alkoholeinfluss zwischen 0,5 und 0,8 Promille zieht strafrechtliche Folgen nach sich. Die Fahrerlaubnis kann entzogen werden, und es drohen Geldstrafen sowie Eintragungen im Verkehrszentralregister.

Bußgelder und Eintragungen

Bei einer Blutalkoholkonzentration zwischen 0,5 und 0,8 Promille werden folgende Bußgelder und Eintragungen fällig:

  • 0,5 – 0,79 Promille: Bußgeld in Höhe von 500 € und 2 Punkte in Flensburg
  • 0,8 – 0,99 Promille: Bußgeld in Höhe von 1.000 € und 3 Punkte in Flensburg

Fazit

Das Fahren unter Alkoholeinfluss zwischen 0,5 und 0,8 Promille stellt sowohl ein Sicherheitsrisiko für Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer dar als auch eine strafbare Handlung. Die damit verbundenen Beeinträchtigungen der Fahrtauglichkeit sind erheblich und machen das Führen eines Fahrzeugs verantwortungslos.