Was ist ein Tier juristisch?
Tiere sind keine Sachen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 90a BGB) stellt klar, dass Tiere Mitgeschöpfe sind und Schmerzen empfinden. Sie genießen daher besonderen Schutz, unter anderem durch das Tierschutzgesetz. Obwohl sie keine Personen sind, werden sie rechtlich nicht mehr wie Sachen behandelt.
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Was ist denn nun ein Tier, juristisch gesehen?
Also, was Tiere angeht, ist das ja ‘ne komplizierte Sache. Früher, ganz früher, da waren sie ja quasi nur Sachen. Klingt hart, ist aber so. Aber Gott sei Dank hat sich da einiges getan!
Heutzutage, und das finde ich echt gut, sagt das Bürgerliche Gesetzbuch ganz klar: Tiere sind keine Sachen! Steht da schwarz auf weiß (§ 90a BGB). Mitgeschöpfe, heißt es da. Und das ist doch schon mal ein ganz anderes Kaliber, oder? Man muss sich mal vorstellen, ein Lebewesen einfach als “Sache” zu behandeln… da schüttel ich echt den Kopf.
Und das Wichtigste: Es wird gesagt, dass Tiere Schmerzen empfinden können. Klar, das wissen wir ja eigentlich alle, aber dass das auch im Gesetz steht, das ist doch was! Deshalb genießen sie besonderen Schutz, zum Beispiel durch das Tierschutzgesetz. Ist ja auch wichtig, oder? Wer soll sie denn sonst beschützen?
Klar, sie sind keine “Personen” im juristischen Sinne, aber… naja, sie werden nicht mehr wie Sachen behandelt. Das ist doch ein Fortschritt, oder was meint ihr? Ich erinnere mich noch, als meine Oma immer gesagt hat, ihr Hund Bello sei wie ein Familienmitglied. Und irgendwie hat sie ja Recht gehabt. Er war immer da, hat getröstet und Freude gebracht. Wie kann man sowas denn bitte als “Sache” bezeichnen? Geht einfach nicht!
Und auch wenn’s noch ein langer Weg ist, um Tiere wirklich so zu behandeln, wie sie es verdienen, ist es doch schön zu sehen, dass sich was tut. Oder wie seht ihr das?
#Definition: #Juristisch #TierrechtKommentar zur Antwort:
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