Wann zieht die Führerscheinstelle den Führerschein ein?

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Der Führerschein wird üblicherweise sofort entzogen, wenn die Polizei einen Fahrer direkt nach einer schwerwiegenden Verfehlung anhält. Werden jedoch die 8-Punkte-Grenze im Fahreignungsregister erreicht oder Verstöße während der Probezeit begangen, versendet die Fahrerlaubnisbehörde einen entsprechenden Bescheid, der den Entzug anordnet. Der sofortige Entzug kann also überraschend erfolgen, während andere Fälle durch offizielle Benachrichtigung angekündigt werden.

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Führerscheinentzug: Wann ist es soweit?

Der Führerschein – für viele ein Symbol von Freiheit und Mobilität. Doch dieser kann unter bestimmten Umständen entzogen werden. Der Zeitpunkt des Entzugs variiert dabei und hängt von der Art des Vergehens ab. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen dem sofortigen Entzug durch die Polizei vor Ort und dem Entzug durch die Fahrerlaubnisbehörde nach vorheriger Anhörung.

Sofortiger Entzug – die Polizei handelt direkt:

In gravierenden Fällen kann die Polizei den Führerschein unmittelbar einziehen. Dies geschieht in der Regel direkt am Ort des Geschehens, wenn der Fahrer beispielsweise unter starkem Alkoholeinfluss oder nach einer Drogenfahrt am Steuer erwischt wird. Auch bei Verdacht auf eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs, wie z.B. Fahrerflucht, kann der Führerschein sofort beschlagnahmt werden. Der sofortige Entzug dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und soll weitere Gefahren durch den betroffenen Fahrer verhindern. In solchen Fällen erhält der Betroffene eine vorläufige Beschlagnahmebestätigung. Die endgültige Entscheidung über den Entzug trifft dann die Fahrerlaubnisbehörde.

Entzug durch die Fahrerlaubnisbehörde – der Bescheid kommt per Post:

Häufiger erfolgt der Führerscheinentzug nicht unmittelbar, sondern erst nach einem Verwaltungsverfahren durch die Fahrerlaubnisbehörde. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn:

  • die 8-Punkte-Grenze im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg erreicht wird: Hier erhält der Betroffene eine schriftliche Benachrichtigung über den bevorstehenden Entzug und hat die Möglichkeit, sich zu äußern.
  • Verstöße während der Probezeit begangen werden: Auch hier wird die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein nach einem Anhörungsverfahren entziehen und eine Nachschulung anordnen.
  • medizinische Gründe gegen die Fahrtauglichkeit sprechen: Sollte ein Gutachter die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs anzweifeln, kann die Behörde den Führerschein entziehen.

Der Unterschied: Überraschung vs. Ankündigung:

Der sofortige Entzug durch die Polizei erfolgt meist unerwartet für den Betroffenen. Im Gegensatz dazu kündigt sich der Entzug durch die Fahrerlaubnisbehörde durch ein offizielles Schreiben an. Dieses Schreiben enthält Informationen zum Grund des Entzugs und die Rechtsmittelbelehrung. Dem Betroffenen wird die Möglichkeit gegeben, sich zu den Vorwürfen zu äußern und gegebenenfalls Einspruch einzulegen.

Fazit:

Der Zeitpunkt des Führerscheinentzugs hängt von der Schwere des Vergehens und den jeweiligen Umständen ab. Während bei schweren Verstößen die Polizei direkt eingreift, erfolgt der Entzug in anderen Fällen durch die Fahrerlaubnisbehörde nach einem Verwaltungsverfahren. Es ist daher ratsam, sich stets an die Verkehrsregeln zu halten, um den Führerschein nicht zu gefährden.