Wann wird Trunkenheit am Steuer gelöscht?

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Nach zehn Jahren seit rechtskräftiger Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer (§316 StGB) ist der Eintrag im Fahreignungsregister gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 3 StVG gelöscht. Diese Frist beginnt mit dem Abschluss des Gerichtsverfahrens. Die Eintragung beeinflusst bis dahin den Führerschein und die Versicherungsbeiträge.
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Löschung von Trunkenheitsfahrten aus dem Fahreignungsregister

Trunkenheit am Steuer ist eine schwerwiegende Straftat, die sowohl straf- als auch verwaltungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Eine der verwaltungsrechtlichen Maßnahmen ist die Eintragung der Trunkenheitsfahrt in das Fahreignungsregister (FAER). Dieser Eintrag kann erhebliche Auswirkungen auf den Führerschein sowie die Versicherungsbeiträge haben.

Löschungsfrist

Gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) wird ein Eintrag wegen Trunkenheit am Steuer nach zehn Jahren seit Rechtskraft der Verurteilung aus dem FAER gelöscht. Die Löschungsfrist beginnt mit dem Abschluss des Gerichtsverfahrens. Dies bedeutet, dass der Eintrag unabhängig davon, ob es sich um eine Geld- oder Freiheitsstrafe handelt, nach zehn Jahren gelöscht wird.

Auswirkungen des Eintrags

Bis zur Löschung des Eintrags hat die Trunkenheitsfahrt erhebliche Auswirkungen auf den Führerschein:

  • Möglicher Entzug der Fahrerlaubnis
  • Verhängung von Punkten im Fahreignungsregister
  • Anordnung von Sperrfristen für die Neuerteilung eines Führerscheins

Darüber hinaus kann der Eintrag auch negative Auswirkungen auf die Versicherungsbeiträge haben:

  • Höhere Prämien bei der Kfz-Versicherung
  • Ablehnung der Versicherung bei besonders schweren Verstößen

Ausnahmen von der Löschungsfrist

In bestimmten Fällen kann die Löschungsfrist von zehn Jahren verkürzt werden:

  • Bei wiederholten Trunkenheitsfahrten
  • Bei Straftaten im Zusammenhang mit Trunkenheit am Steuer, die eine höhere Strafandrohung vorsehen

Fazit

Die Löschung eines Eintrags wegen Trunkenheit am Steuer aus dem FAER erfolgt nach einer Frist von zehn Jahren seit Rechtskraft der Verurteilung. Bis dahin wirkt sich der Eintrag negativ auf den Führerschein und die Versicherungsbeiträge aus. Es ist daher wichtig, die Folgen einer Trunkenheitsfahrt zu bedenken und verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilzunehmen.