Welche Fahrzeuge darf man bei einem Fahrverbot fahren?

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Trotz Fahrverbots bleiben Alternativen: Solange Ihre Fahrerlaubnis ruht, dürfen Sie weiterhin Mofas nutzen. Diese Kleinkrafträder, deren Bauartgeschwindigkeit maximal 25 km/h beträgt, fallen nicht unter das Fahrverbot. Der Entzug bezieht sich ausschließlich auf fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge, sodass die Mobilität nicht vollständig eingeschränkt ist.

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Fahrverbot – Welche Fahrzeuge bleiben erlaubt?

Ein Fahrverbot bedeutet eine erhebliche Einschränkung der Mobilität. Doch bedeutet dies den vollständigen Verlust der Fahrberechtigung? Nein, denn nicht alle Fahrzeuge sind von einem Fahrverbot betroffen. Der Umfang des Verbots hängt entscheidend von der konkreten Verfügung des Gerichts oder der zuständigen Behörde ab. Im Allgemeinen bezieht sich ein Fahrverbot auf das Führen von kraftverkehrsrechtlich fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen. Dies schließt eine Vielzahl von Fahrzeugen ein, aber nicht alle.

Welche Fahrzeuge sind üblicherweise vom Fahrverbot betroffen?

Ein Fahrverbot betrifft in der Regel:

  • Pkw (Personenkraftwagen): Alle Arten von Autos, von Kleinwagen bis hin zu SUVs.
  • Lkw (Lastkraftwagen): Fahrzeuge zum Transport von Gütern, unabhängig von der Größe.
  • Motorräder: Einschließlich Motorroller mit einer Leistung, die eine Fahrerlaubnis erfordert.
  • Busse: Öffentliche und private Busse.
  • Zugmaschinen: Fahrzeuge zum Ziehen von Anhängern.
  • Anhänger (hinter fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen): Das Führen des ziehenden Fahrzeugs ist verboten, folglich darf der Anhänger nicht gezogen werden.

Welche Fahrzeuge sind in der Regel nicht vom Fahrverbot betroffen?

Hier liegt der entscheidende Punkt: Ein Fahrverbot betrifft nicht alle Fahrzeuge. Zu den Fahrzeugen, die oft weiterhin genutzt werden dürfen, gehören:

  • Mofas: Diese Fahrzeuge mit einer maximalen Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h benötigen lediglich einen Mofa-Führerschein (AM) und fallen in der Regel nicht unter ein Fahrverbot, das sich auf den Führerschein der Klasse B (Pkw) oder höhere Klassen bezieht. Die genaue Regelung hängt jedoch immer von der Formulierung des Fahrverbots im konkreten Bescheid ab. Eine explizite Nennung von Mofas als verboten ist selten, aber möglich.
  • Fahrräder: Sie benötigen keine Fahrerlaubnis und können selbstverständlich weiterhin genutzt werden.
  • E-Bikes (Pedelecs): Solange die Unterstützung des Motors nur bis 25 km/h erfolgt und keine zusätzliche Drosselung notwendig ist, fallen Pedelecs in der Regel nicht unter das Fahrverbot. Bei S-Pedelecs (mit Unterstützung bis 45 km/h) ist dies anders. Hier ist ein Führerschein erforderlich und das Fahrverbot wirksam.
  • Elektro-Scooter (E-Scooter): Die Rechtslage zu E-Scootern ist komplex und regional unterschiedlich geregelt. Oftmals ist ein Führerschein der Klasse AM oder höher erforderlich. Ein Fahrverbot kann sich somit auch auf E-Scooter auswirken, je nach konkreter Führerscheinklasse und Formulierung des Verbots.

Wichtiger Hinweis:

Die obige Liste stellt keine abschließende Rechtsberatung dar. Die genaue Auslegung eines Fahrverbots hängt von der konkreten Verfügung der Behörde ab. Im Zweifel sollte unbedingt die Verfügung genau gelesen und gegebenenfalls ein Anwalt konsultiert werden. Eine Missachtung des Fahrverbots kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Es empfiehlt sich, die Formulierung des Verbots genau zu prüfen und im Zweifel lieber auf die Nutzung eines Fahrzeugs zu verzichten, um Bußgelder oder gar eine Strafanzeige zu vermeiden.

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