Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei einer Zugverspätung?

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Verspätungen ab 15 Minuten berechtigen Sie zum Delay Repay, einem bundesweiten Entschädigungsprogramm für Bahnreisende. Innerhalb von 28 Tagen nach Reiseende können Sie Ihren Antrag stellen und neben der Entschädigung für die Verspätung auch anfallende Zusatzkosten geltend machen. Einfacher gehts nicht!

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Zug verspätet? So sichern Sie sich Ihre Entschädigung!

Pünktlichkeit ist im Bahnverkehr leider keine Selbstverständlichkeit. Doch wer durch eine Zugverspätung unnötig Zeit verliert und womöglich Folgeprobleme erleidet, hat in vielen Fällen Anspruch auf Entschädigung. Die oft zitierte “15-Minuten-Regel” ist dabei nur ein Teil der Wahrheit. Die genauen Ansprüche hängen von verschiedenen Faktoren ab, die wir im Folgenden erläutern.

Delay Repay: Die einfache Lösung bei Verspätungen ab 15 Minuten

Für Verspätungen ab 15 Minuten innerhalb Deutschlands bietet die Deutsche Bahn das Programm “Delay Repay” an. Dies ist ein relativ unkomplizierter Weg, um eine Entschädigung zu erhalten. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Länge der Verspätung und der gebuchten Ticketklasse ab:

  • Regionalverkehr: Ab 60 Minuten Verspätung beträgt die Entschädigung in der Regel 25% des Fahrpreises, ab 120 Minuten 50%.
  • Fernverkehr (ICE, IC, EC): Hier liegt die Entschädigung bei 25% des Fahrpreises ab 60 Minuten Verspätung, bei 50% ab 120 Minuten.

Wichtig: Der Anspruch auf Delay Repay besteht nur bei Verspätungen, die nicht auf höhere Gewalt (z.B. extreme Wetterbedingungen, Streiks Dritter) zurückzuführen sind. Die Deutsche Bahn muss die Verspätung zu vertreten haben. Die Verspätung muss zudem am Zielbahnhof erreicht worden sein. Eine kurzzeitige Verspätung, die sich später wieder ausgleicht, berechtigt nicht zur Entschädigung.

Antragstellung: Den Antrag auf Entschädigung können Sie bequem online über die Webseite der Deutschen Bahn stellen. Die Frist beträgt 28 Tage nach dem Reisetag. Bewahren Sie unbedingt Ihr Ticket und gegebenenfalls weitere Belege (z.B. für zusätzliche Kosten durch die Verspätung) auf.

Über die 15-Minuten-Grenze hinaus: Weitere Ansprüche

Auch bei Verspätungen unter 15 Minuten können Ansprüche bestehen, allerdings meist nur auf Grundlage anderer Rechtsgrundlagen. Betroffene können sich beispielsweise auf das allgemeine Vertragsrecht berufen und Schadensersatz für nachweisbare Schäden fordern. Dies umfasst beispielsweise:

  • Mehraufwendungen: Kosten für ein Taxi, Hotelübernachtung oder Mahlzeiten, die aufgrund der Verspätung entstanden sind, können geltend gemacht werden. Hierfür sind detaillierte Belege notwendig.
  • Verdienstausfall: Bei beruflichen Terminen kann ein Verdienstausfall geltend gemacht werden. Dies erfordert jedoch den Nachweis der finanziellen Einbußen.
  • Immaterielle Schäden: Auch der Ärger und die Unannehmlichkeiten durch die Verspätung können unter bestimmten Umständen Entschädigung begründen. Der Nachweis ist hier jedoch deutlich schwieriger.

Rechtsberatung: Bei komplexen Fällen oder Unsicherheiten hinsichtlich der Ansprüche ist die Konsultation eines Rechtsanwalts empfehlenswert. Dieser kann die Erfolgsaussichten besser einschätzen und den Antrag professionell unterstützen.

Fazit: Eine Zugverspätung ist ärgerlich, aber nicht immer aussichtslos. Mit dem Wissen um Ihre Rechte und die korrekte Vorgehensweise können Sie sich Ihre berechtigte Entschädigung sichern. Informieren Sie sich gründlich und scheuen Sie sich nicht, Ihre Ansprüche geltend zu machen.