Wann gibt es Entschädigung für verspätete Flüge?
- Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugverspätung?
- Habe ich ein Recht auf Entschädigung?
- Wie kann ich eine Flugentschädigung einfordern?
- Was bekommt man für beschädigtes Gepäck?
- Wie bekomme ich mein Geld zurück, wenn die Bahn streikt?
- Wie hoch ist die Entschädigung pro Person bei einer Flugverspätung?
Entschädigung bei Flugverspätung: Wann steht Ihnen Geld zu?
Verspätete Flüge sind ärgerlich und können Urlaubspläne, wichtige Termine oder Geschäftsreisen empfindlich stören. Doch wann haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung und wie setzen Sie Ihre Rechte durch? Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen rund um das Thema Flugverspätung und die Ihnen zustehende Kompensation.
Die Grundlage für Ihre Ansprüche bildet die EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Sie schützt Fluggäste bei Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung. Ein wichtiger Punkt: Die Verordnung gilt nicht nur für Flüge innerhalb der EU, sondern auch für Flüge aus der EU mit einer europäischen Airline und für Flüge in die EU mit einer europäischen oder nicht-europäischen Airline.
Wann gibt es Entschädigung?
Eine Entschädigung steht Ihnen zu, wenn Ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet am Zielflughafen ankommt. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Flugdistanz:
- Bis 1500 km: 250 Euro
- Zwischen 1500 und 3500 km: 400 Euro
- Über 3500 km: 600 Euro
Ausnahmen von der Regel:
Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Airline keine Entschädigung leisten muss. Dies ist der Fall, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, die auch bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können. Dazu zählen beispielsweise:
- Schlechte Wetterbedingungen (z.B. starke Stürme, Schneechaos)
- Naturkatastrophen (z.B. Vulkanausbrüche)
- Streiks (insbesondere im Flugverkehr, aber nicht Streiks der Airline selbst)
- Politische Instabilität oder Sicherheitsrisiken
- Medizinisches Notfälle an Bord
Wichtig: Ein technischer Defekt am Flugzeug gilt in der Regel nicht als außergewöhnlicher Umstand. Ausnahmen können hier nur sehr spezifische, unerwartete technische Probleme sein.
Verjährungsfrist:
Sie haben sechs Jahre Zeit, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Ankunft am Zielflughafen. Es empfiehlt sich jedoch, die Ansprüche so schnell wie möglich nach dem Flug geltend zu machen.
Wie setze ich meine Rechte durch?
- Direkte Kontaktaufnahme mit der Airline: Wenden Sie sich schriftlich an die Airline und schildern Sie den Vorfall. Fügen Sie Ihrem Schreiben alle relevanten Dokumente bei (z.B. Buchungsbestätigung, Boardingpass).
- Online-Portale: Es gibt zahlreiche Online-Portale, die sich auf die Durchsetzung von Fluggastrechten spezialisiert haben. Diese übernehmen die Kommunikation mit der Airline und erhalten im Erfolgsfall eine Provision.
- Rechtsanwalt: Im Falle von Schwierigkeiten oder Uneinigkeiten mit der Airline können Sie einen Anwalt hinzuziehen.
Zusätzliche Leistungen bei Verspätung:
Unabhängig von der Entschädigung haben Sie bei einer erheblichen Verspätung Anspruch auf Betreuungsleistungen durch die Airline. Dazu gehören:
- Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Umfang zur Wartezeit
- Zwei kostenlose Telefongespräche, Faxe oder E-Mails
- Hotelunterbringung, falls eine Übernachtung erforderlich wird
- Transport zwischen Flughafen und Hotel
Fazit:
Kennen Sie Ihre Rechte! Informieren Sie sich vor Ihrem Flug über die EU-Fluggastrechte-Verordnung. Bei einer erheblichen Verspätung zögern Sie nicht, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Bewahren Sie alle relevanten Dokumente auf und dokumentieren Sie die Verspätung bestmöglich.
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