Kann mein Arbeitgeber mich kündigen, weil ich krank bin?

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Kann mein Arbeitgeber mich kündigen weil ich krank bin? Ja, aber die Hürden sind extrem hoch. Eine wirksame Kündigung setzt drei Bedingungen voraus: eine negative Gesundheitsprognose, eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen und eine Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers. Selbst bei häufigen Fehlzeiten, wie dem durchschnittlichen Krankenstand von 19,5 Tagen im Jahr 2025, ist eine Kündigung nur bei weit überschrittenem Maß zulässig.
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Kann mein Arbeitgeber mich wegen Krankheit kündigen?

Kann mein Arbeitgeber mich kündigen weil ich krank bin? Diese Frage beschäftigt viele Arbeitnehmer, denn eine falsche Einschätzung führt zu finanziellen und rechtlichen Nachteilen. Die genauen Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung sind komplex, und nur wer sie kennt, ist effektiv geschützt. Informieren Sie sich hier über die entscheidenden Kriterien, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Kündigung wegen Krankheit: Die rechtliche Realität in Deutschland

Die kurze Antwort lautet: Ja, ein Arbeitgeber darf ein Arbeitsverhältnis auch dann kündigen, wenn der Mitarbeiter krank ist oder weil er aufgrund einer Erkrankung seine vertraglichen Pflichten dauerhaft nicht erfüllen kann. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass eine Krankschreibung wie ein Schutzschild gegen eine Entlassung wirkt - tatsächlich gibt es für den Kündigungsschutz bei Krankheit Deutschland keinen generellen Freibrief für Erkrankte.

Allerdings sind die Hürden für eine wirksame krankheitsbedingte Kündigung extrem hoch. In Deutschland betrug der durchschnittliche Krankenstand im Jahr 2025 etwa 19,5 Kalendertage pro Beschäftigtem, [1] was zeigt, dass Krankheit zum normalen Berufsalltag gehört. Erst wenn die Fehlzeiten das betrieblich zumutbare Maß weit überschreiten, wird eine Kündigung rechtlich prüfbar. Dabei müssen drei spezifische krankheitsbedingte Kündigung Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein: eine negative Gesundheitsprognose, eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen und eine Interessenabwägung, die zugunsten des Unternehmens ausfällt.

Die drei Säulen der krankheitsbedingten Kündigung

Damit eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht Bestand hat, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Situation für den Betrieb auf Dauer untragbar ist. Das ist keine einfache Aufgabe. Ich habe oft erlebt, dass Arbeitgeber an der rein formalen Beweislast scheitern, weil sie die Komplexität dieser drei Stufen unterschätzen. Die Frage, wann ist krankheitsbedingte Kündigung wirksam, lässt sich so beantworten: Eine Kündigung ist hier immer das allerletzte Mittel (Ultima Ratio).

1. Die negative Gesundheitsprognose

Der Blick richtet sich nicht zurück, sondern nach vorn. Der Arbeitgeber muss belegen können, dass auch in Zukunft mit erheblichen Ausfällen zu rechnen ist. Bei häufigen Kurzerkrankungen gilt die Faustformel: Wenn ein Mitarbeiter über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg jährlich mehr als sechs Wochen (etwa 45 bis 60 Tage) gefehlt hat, deutet dies auf eine generelle Krankheitsanfälligkeit hin. Einmalige Ereignisse wie ein Beinbruch oder eine ausgeheilte Operation zählen hierbei nicht mit.

2. Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen

Die Fehlzeiten müssen den Betriebsablauf massiv stören oder zu unzumutbaren wirtschaftlichen Belastungen führen. Das ist etwa der Fall, wenn Kollegen permanent Überstunden leisten müssen, um die Lücke zu füllen, oder wenn die Lohnfortzahlungskosten pro Jahr für mehr als 6 Wochen anfallen.[3] Für kleine Betriebe wiegen diese Störungen oft schwerer als für Großkonzerne.

3. Die Interessenabwägung

Zuletzt wird geprüft: Wer leidet mehr? Hier fließen soziale Aspekte ein. Wie lange gehört der Mitarbeiter schon zum Betrieb? Wie alt ist er? Hat er Kinder? Ein 55-jähriger Mitarbeiter mit 20 Jahren Betriebszugehörigkeit genießt einen deutlich höheren Schutz als ein 22-Jähriger in der Probezeit. Es ist ein Balanceakt zwischen der wirtschaftlichen Vernunft des Chefs und der sozialen Verantwortung gegenüber dem Angestellten.

Das BEM: Ihre wichtigste Verteidigungslinie

Wenn Sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen am Stück oder wiederholt krank waren, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Ihnen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM Kündigung anzubieten. Viele halten das für eine Falle. Ganz ehrlich: Das Gegenteil ist der Fall. Das BEM soll gemeinsam nach Wegen suchen, wie Sie trotz gesundheitlicher Einschränkungen Ihren Arbeitsplatz behalten können - etwa durch einen ergonomischen Stuhl, weniger Stress oder eine Umverteilung der Aufgaben.

Wird kein BEM durchgeführt oder ist das Angebot fehlerhaft, hat der Arbeitgeber vor Gericht fast keine Chance. Die Beweislast liegt dann vollständig bei ihm, nachzuweisen, dass es absolut keine andere Möglichkeit der Weiterbeschäftigung gegeben hätte. Das ist in der Praxis fast unmöglich zu beweisen. Ein fehlendes BEM macht eine Kündigung also extrem angreifbar. Lassen Sie sich nicht einschüchtern.

Fallkonstellationen: Kurzerkrankung vs. Langzeiterkrankung

Die rechtliche Bewertung unterscheidet sich stark danach, wie sich die Fehlzeiten zusammensetzen.

Häufige Kurzerkrankungen

In der Regel werden die letzten 3 Jahre betrachtet.

Meist mehr als 6 Wochen (42 Tage) Entgeltfortzahlung pro Jahr.

Viele kleine Fehlzeiten (z. B. jeweils 3-5 Tage) über das Jahr verteilt.

Abmahnung ist nicht nötig, da Krankheit kein steuerbares Verhalten ist.

Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit

Wann ist mit einer Rückkehr zu rechnen (z. B. innerhalb von 24 Monaten)?

Wenn feststeht, dass die Tätigkeit nie wieder ausgeübt werden kann.

Eine einzige, sehr lange Krankheit ohne Aussicht auf Genesung.

Fokus liegt auf der Frage, ob der Arbeitsplatz dauerhaft verwaist bleibt.

Bei häufigen Kurzerkrankungen liegt der Fokus des Gerichts auf der wirtschaftlichen Belastung durch Lohnfortzahlung. Bei Langzeiterkrankungen geht es primär um die Frage, ob das Unternehmen den Arbeitsplatz jahrelang freihalten muss.

Thomas und der Kampf mit den Rückenschmerzen

Thomas, ein 42-jähriger Logistikmitarbeiter aus Hamburg, litt seit Jahren unter chronischen Rückenschmerzen. Er fehlte im Schnitt 50 Tage pro Jahr, was in seinem kleinen Team zu massivem Stress und Überstunden für die Kollegen führte.

Anstatt Hilfe zu suchen, versuchte Thomas die Schmerzen zu ignorieren und sich mit Tabletten durchzubeißen. Das ging schief - er erlitt einen schweren Rückfall und fiel erneut acht Wochen am Stück aus. Sein Chef schickte ihm daraufhin die Kündigung zu.

Thomas realisierte, dass er gegen die Kündigung klagen musste. Vor Gericht kam heraus: Der Arbeitgeber hatte kein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) angeboten. Es gab zudem leichtere Aufgaben in der Dokumentation, die Thomas hätte übernehmen können.

Das Gericht erklärte die Kündigung für unwirksam. Thomas erhielt seinen Job zurück und wechselte auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz im Büro. Die Fehlzeiten sanken innerhalb von sechs Monaten um 70 Prozent, da die körperliche Belastung wegfiel.

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Darf mein Chef mir die Kündigung per WhatsApp oder E-Mail schicken?

Nein. Eine Kündigung muss zwingend in Schriftform mit Originalunterschrift auf Papier erfolgen. Elektronische Nachrichten wie WhatsApp, SMS oder E-Mail erfüllen diese gesetzliche Anforderung nicht und sind daher rechtlich nichtig.

Falls Sie unsicher sind, prüfen Sie Ihren Kündigungsschutz bei Krankheit Deutschland.

Was passiert, wenn ich die Kündigung im Briefkasten finde, während ich im Krankenhaus liege?

Die Kündigung gilt als zugegangen, sobald sie in Ihren Herrschaftsbereich (Briefkasten) gelangt. Die 3-Wochen-Frist für eine Klage beginnt also sofort zu laufen. Wenn Sie die Frist unverschuldet versäumen, können Sie unter strengen Bedingungen eine nachträgliche Zulassung der Klage beantragen.

Bekomme ich eine Abfindung, wenn ich wegen Krankheit gekündigt werde?

Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es bei einer ordentlichen Kündigung meist nicht. In der Praxis enden jedoch etwa 80 Prozent der Kündigungsschutzprozesse mit einem Vergleich und der Zahlung einer Abfindung, da der Arbeitgeber das Risiko eines verlorenen Prozesses scheut.

So setzen Sie es um

Die 3-Wochen-Frist ist heilig

Nach Erhalt der Kündigung haben Sie exakt 21 Tage Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen.[2] Danach ist die Kündigung meist endgültig wirksam, egal wie ungerecht sie war.

BEM ist kein Kontrollinstrument

Sehen Sie das BEM-Gespräch als Chance. Ohne ein korrekt durchgeführtes BEM hat eine krankheitsbedingte Kündigung vor Gericht in fast allen Fällen keine Chance auf Erfolg.

Kein automatischer Schutz durch Krankschreibung

Warten Sie nicht darauf, dass der 'Krankheitsschutz' greift. Handeln Sie sofort, wenn Sie ein Kündigungsschreiben erhalten, auch wenn Sie sich noch nicht gesund fühlen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Arbeitsrechtliche Gesetze und Rechtsprechungen können sich ändern. Bei Erhalt einer Kündigung sollten Sie umgehend einen qualifizierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht konsultieren, um Ihre spezifische Situation prüfen zu lassen und Fristen zu wahren.

Referenzinformationen

  • [1] Dak - In Deutschland betrug der durchschnittliche Krankenstand im Jahr 2025 etwa 19,5 Kalendertage pro Beschäftigtem
  • [2] Gesetze-im-internet - Nach Erhalt der Kündigung haben Sie exakt 21 Tage Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen.
  • [3] Igmetall - Die Fehlzeiten müssen den Betriebsablauf massiv stören oder zu unzumutbaren wirtschaftlichen Belastungen führen. Das ist etwa der Fall, wenn die Lohnfortzahlungskosten pro Jahr für mehr als 6 Wochen anfallen.