Ist zu oft krank sein ein Kündigungsgrund?

0 Aufrufe
Die Frage, ob ist zu oft krank sein ein kündigungsgrund ist, lässt sich rechtlich nicht pauschal beantworten. Unter streng geregelten Voraussetzungen beendet der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten. Nach Erhalt einer schriftlichen Kündigung gilt eine strikte Frist von drei Wochen, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
Kommentar 0 Gefällt mir
Vielleicht möchten Sie auch fragen?Mehr

Ist zu oft krank sein ein Kündigungsgrund?

Wiederholte Fehlzeiten am Arbeitsplatz werfen oft Fragen zum Kündigungsschutz auf. Viele Beschäftigte kennen die rechtlichen Bedingungen und Fristen nach dem Erhalt einer Entlassung nicht. Informieren Sie sich über die gesetzlichen Voraussetzungen und schützen Sie Ihre Rechte rechtzeitig vor dem Fristablauf, denn ist zu oft krank sein ein kündigungsgrund, lässt sich pauschal nicht bejahen.

Ist zu oft krank sein ein Kündigungsgrund? Die wichtigsten Fakten

Die Frage, ob wiederholte Arbeitsunfähigkeit den Arbeitsplatz gefährden kann, lässt sich rechtlich nicht pauschal mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten. Ob zu oft krank sein ein Kündigungsgrund ist, hängt von den genauen Umständen, gesetzlichen Fristen und betrieblichen Auswirkungen ab.[1] Generell gilt: Der weitverbreitete Irrtum, dass eine Krankschreibung einen absoluten Schutz vor einer Entlassung bietet, entspricht nicht der deutschen Rechtslage. Unter engen, gesetzlich streng geregelten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis auch wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten beenden.

In der Praxis greift bei Betrieben mit mehr als zehn Vollzeitbeschäftigten das Kündigungsschutzgesetz. Eine sogenannte personenbedingte Kündigung wegen Krankheit ist hierbei das rechtliche Instrument. Damit diese vor dem Arbeitsgericht Bestand hat, müssen drei Stufen zwingend erfüllt sein: eine negative Gesundheitsprognose für die Zukunft, eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens sowie eine abschließende Interessenabwägung. Fehlt auch nur einer dieser Aspekte, ist das Vorgehen des Arbeitgebers unwirksam.

Ich habe in meiner beruflichen Praxis im Arbeitsrecht oft erlebt, wie schockiert Angestellte sind, wenn die Kündigung direkt per Post im Krankenbett eintrifft. Viele Betroffene - und so ging es mir bei der Bearbeitung meines allerersten Falls vor Jahren ebenfalls - verwechseln den Schutz im Krankheitsfall mit einem generellen Kündigungsverbot. Ein fataler Fehler. Wer aus reiner Resignation das Schreiben ungelesen beiseitelegt, verliert wertvolle Zeit. Die rechtlichen Hürden für Unternehmen sind extrem hoch, weshalb ein genauer Blick auf die Details fast immer Schwachstellen in der Argumentation des Arbeitgebers offenbart.

Häufige Kurzerkrankungen versus Langzeiterkrankung: Wo liegen die Unterschiede?

Die rechtliche Bewertung von Fehlzeiten unterscheidet sich grundlegend danach, ob ein Mitarbeiter über das Jahr verteilt immer wieder für wenige Tage ausfällt oder durchgehend monatelang fehlt. Bei kündigung bei häufigen kurzerkrankungen liegt die Belastung für den Betrieb vor allem in der Unvorhersehbarkeit und den wiederkehrenden Kosten für die Entgeltfortzahlung. Bei einer Langzeiterkrankung hingegen steht die Ungewissheit im Vordergrund, ob und wann der Arbeitsplatz überhaupt wieder besetzt werden kann.

Als grobe Orientierung für die Belastungsgrenze gilt ein Zeitraum von drei Jahren mit mehr als 30 Fehltagen pro Kalenderjahr. Diese 30 Tage entsprechen exakt einer Dauer von sechs Wochen, ab der die gesetzliche Pflicht zur Lohnfortzahlung durch das Unternehmen im Normalfall endet. Ein Automatismus zur Entlassung ist diese Zahl jedoch keineswegs. Das Unternehmen muss konkret nachweisen, dass durch die Fehlzeiten der Betriebsablauf massiv gestört wurde - beispielsweise durch nachweisbare Produktionsausfälle oder erhebliche Überlastung der verbleibenden Teammitglieder.

Die genaue Aufteilung der Krankheitsmodelle verdeutlicht, warum die Einordnung für den Kündigungsschutz so entscheidend ist:

Die 3 Voraussetzungen für eine wirksame krankheitsbedingte Kündigung

Damit der Chef wegen zu vieler Fehltage wirksam kündigen darf, müssen drei rechtliche Kriterien zeitgleich erfüllt sein. Die Beweislast für all diese Punkte liegt vollständig beim Arbeitgeber, was Arbeitnehmern vor Gericht gute Verteidigungschancen bietet.

1. Negative Zukunftsprognose: Die vergangenen Fehlzeiten müssen den begründeten Rückschluss zulassen, dass auch in Zukunft mit ähnlichen Ausfällen zu rechnen ist. Sind die Erkrankungen der Vergangenheit vollständig ausgeheilt - wie etwa ein komplizierter Beinbruch oder eine einmalige Operation -, dürfen sie nicht für die Zukunftsprognose herangezogen werden. Der Mitarbeiter kann die Prognose erschüttern, indem er ärztliche Aussagen vorlegt, die eine baldige Genesung oder eine Stabilisierung des Gesundheitszustands bestätigen.

2. Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung: Die Fehlzeiten müssen zu schweren wirtschaftlichen oder organisatorischen Belastungen führen. Das ist der Fall, wenn wiederkehrend hohe Entgeltfortzahlungskosten ohne Gegenleistung anfallen oder wenn es zu massiven Störungen im Betriebsablauf kommt, die sich nicht durch eine andere Arbeitsorganisation auffangen lassen.

3. Interessenabwägung: Das Arbeitsgericht prüft in einer Gesamtschau, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses trotz der Belastungen unzumutbar ist. Hierbei spielen soziale Faktoren eine entscheidende Rolle. Dazu gehören das Alter des Mitarbeiters, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die familiären Pflichten sowie die Frage, ob die Erkrankung eventuell durch die Arbeitsbedingungen selbst verursacht wurde.

Aber es gibt einen Haken, den viele Arbeitgeber bei der Vorbereitung übersehen. Hat ein Mitarbeiter innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen gefehlt, ist das Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) anzubieten. Dieses gemeinsame Verfahren soll klären, wie der Arbeitsplatz angepasst werden kann, um zukünftige Ausfälle zu verhindern. Versäumt der Arbeitgeber dieses bEM oder führt es fehlerhaft durch, ist die spätere kündigung wegen krankheit voraussetzungen vor Gericht in den allermeisten Fällen allein wegen dieses formalen Fehlers unwirksam.

Achtung Fristfehler: Warum schnelles Handeln für Arbeitnehmer existentiell ist

Egal wie ungerechtfertigt oder fehlerhaft ein Kündigungsschreiben sein mag: Wer den gelben Umschlag erhält, muss sofort reagieren. Nach dem Erhalt einer schriftlichen Kündigung gilt eine strikte Frist von drei Wochen, um eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.[2] Wartet man zu lange, wird das Schreiben nach Ablauf dieser 21 Tage automatisch rechtswirksam. Die Kündigung lässt sich danach selbst bei offensichtlichen Fehlern des Arbeitgebers gerichtlich praktisch nicht mehr angreifen.

Diese Frist läuft unbarmherzig ab dem Tag des Zugangs weiter - völlig unabhängig davon, ob du im Bett liegst, im Krankenhaus behandelt wirst oder dich noch im bEM-Prozess befindest. Ein Zögern kostet im Ernstfall die Existenz oder die Chance auf eine angemessene Abfindung. Wenn das Unternehmen merkt, dass es die strengen rechtlichen Hürden nicht lückenlos nachweisen kann, enden Klageverfahren sehr häufig in einem Vergleich mit einer Abfindungszahlung. Wer die Frist verstreichen lässt, verschenkt diese Verhandlungsposition kampflos.

Abgrenzung der Krankheitsarten im Kündigungsrecht

Die rechtlichen Anforderungen an den Arbeitgeber unterscheiden sich stark je nach der Struktur der krankheitsbedingten Fehlzeiten.

Häufige Kurzerkrankungen

Mehr als 30 Fehltage (6 Wochen) pro Jahr über einen Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Jahren.

Viele kurze Ausfälle von wenigen Tagen oder Wochen wegen wechselnder Infekte oder chronischer Leiden.

Hohe wirtschaftliche Belastung durch ständig neu einsetzende Entgeltfortzahlung und Planungsunsicherheit.

Langzeiterkrankung

Keine feste Tagesanzahl; entscheidend ist die völlige Ungewissheit über die Rückkehr zum Kündigungszeitpunkt.

Ein einziger, ununterbrochener Krankheitszeitraum über viele Monate oder Jahre hinweg.

Organisatorischer Stillstand des Arbeitsplatzes und die Notwendigkeit einer dauerhaften Ersatzbesetzung.

Während bei Kurzerkrankungen die Wiederholungsgefahr anhand der Vergangenheit belegt werden muss, steht bei der Langzeiterkrankung die Prognose der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit im Fokus. Für beide Formen gilt jedoch die Pflicht des Arbeitgebers, vorab ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen.
Falls Sie unsicher sind, wie Sie auf lange Fehlzeiten reagieren sollen, lesen Sie am besten unseren Leitfaden: Was kann der Arbeitgeber tun, wenn man zu oft krank ist?

Fehlzeiten im Logistikzentrum: Die bEM-Falle für Arbeitgeber

Stefan, ein 45-jähriger Lagermitarbeiter aus Dortmund, fehlte aufgrund schwerer Rückenbeschwerden und wiederkehrender Atemwegsinfekte über drei Jahre hinweg jeweils rund 45 Tage pro Kalenderjahr. Nach einer erneuten Krankmeldung schickte das Unternehmen ihm die Kündigung direkt nach Hause.

Stefans erster Versuch zur Gegenwehr bestand darin, dem Chef telefonisch zu erklären, dass die Rückenprobleme durch die schlechten Hebewerkzeuge im Lager verursacht wurden. Der Arbeitgeber blockte jedoch ab und verwies starr auf die untragbaren Ausfallkosten.

Beim Einreichen der Kündigungsschutzklage mit Hilfe eines Fachanwalts wurde das entscheidende Versäumnis aufgedeckt: Der Betrieb hatte Stefan trotz der massiven Fehlzeiten in den letzten zwölf Monaten nie ein ordnungsgemäßes Betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten.

Das Arbeitsgericht erklärte die Kündigung im anschließenden Verfahren für unwirksam, woraufhin sich Stefan mit der Firma auf die Einrichtung eines rückenfreundlichen Arbeitsplatzes und eine Nachzahlung einigte.

Weitere Referenzen

Darf mein Chef mir kündigen, während ich krankgeschrieben bin?

Ja, eine Kündigung während einer laufenden Krankschreibung ist rechtlich zulässig. Der weitverbreitete Glaube, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor einer Entlassung schützt, ist falsch. Entscheidend ist allein, ob die gesetzlichen Kündigungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Wie viele Krankheitstage im Jahr sind erlaubt, bevor es gefährlich wird?

Es gibt keine starre gesetzliche Grenze für erlaubte Fehltage. Die Rechtsprechung sieht jedoch Fehlzeiten von mehr als 30 Arbeitstagen pro Jahr über einen Dreijahreszeitraum hinweg als Richtwert an, bei dem der Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Kündigung prüfen darf.

Ist vor einer krankheitsbedingten Kündigung eine Abmahnung erforderlich?

Nein, eine vorherige Abmahnung ist bei einer reinen Erkrankung nicht notwendig. Da eine Krankheit kein steuerbares Fehlverhalten darstellt, kann sie nicht abgemahnt werden. Abmahnungen sind nur bei Pflichtverletzungen wie einer verspäteten Krankmeldung möglich.

Zusammenfassung & Fazit

Kein absoluter Kündigungsschutz durch Krankschreibung

Eine Arbeitsunfähigkeit verhindert den Ausspruch einer Kündigung nicht; das Schreiben kann rechtswirksam zugestellt werden.

Die Drei-Wochen-Klagefrist läuft sofort an

Nach Erhalt der Kündigung bleiben exakt 21 Tage Zeit für eine Klage beim Arbeitsgericht, andernfalls wird die Entlassung unanfechtbar.

Das Fehlen des bEM macht Kündigungen oft unwirksam

Hat der Arbeitgeber bei mehr als sechs Wochen Fehlzeit kein Eingliederungsmanagement angeboten, scheitert er fast immer vor Gericht.

Diese Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Die gesetzlichen Regelungen im Arbeitsrecht sind komplex und von den genauen Umständen des Einzelfalls abhängig. Bei Erhalt einer Kündigung sollte umgehend qualifizierter rechtlicher Beistand oder eine Rechtsberatungsstelle kontaktiert werden, um die einzuhaltenden Fristen zu wahren.

Querverweise

  • [1] Anwalt - Ob zu oft krank sein ein Kündigungsgrund ist, hängt von den genauen Umständen, gesetzlichen Fristen und betrieblichen Auswirkungen ab.
  • [2] Afa-anwalt - Nach dem Erhalt einer schriftlichen Kündigung gilt eine strikte Frist von drei Wochen, um eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.