Ist ein Waffenschrank Klasse A noch zulässig?

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Die Frage, ist ein waffenschrank klasse a noch zulässig, hängt vom Kaufdatum ab. Nach der gesetzlichen Neuregelung im Jahr 2017 müssen neue Behältnisse mindestens den Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1 aufweisen. Ein Neukauf von Schränken der Klasse A reicht für erlaubnispflichtige Schusswaffen nicht aus.
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Ist ein waffenschrank klasse a noch zulässig? Kaufdatum entscheidet

Die Frage, ist ein waffenschrank klasse a noch zulässig, beschäftigt viele Waffenbesitzer bei der sicheren Waffenaufbewahrung. Fehler bei der Wahl des Sicherheitsbehältnisses führen zu rechtlichen Konsequenzen. Erfahren Sie hier alle wichtigen Details zu den aktuellen gesetzlichen Vorgaben für Waffenschränke.

Ist ein Waffenschrank Klasse A nach aktueller Rechtslage noch zulässig?

Die Antwort hängt stark davon ab, wann der Schrank erworben wurde und welche Art von Waffen darin aufbewahrt werden sollen. Nach der Neuregelung des Waffengesetzes im Jahr 2017 ist die Situation für Waffenbesitzer komplex geworden,[1] weshalb eine differenzierte Betrachtung zwischen Neukauf und Bestandsschutz notwendig ist.

Es liegen jedoch differenzierte rechtliche Rahmenbedingungen vor, sodass nicht pauschal gesagt werden kann, dass jeder Altschrank sofort entsorgt werden muss. Vielmehr greifen hier Übergangsregelungen, die den Besitzstand unter bestimmten Voraussetzungen wahren.

Die Rechtslage bei Neukäufen und der Wegfall der Klassen A und B

Für die Anschaffung neuer Behältnisse gilt eine klare Linie. Erlaubnispflichtige Schusswaffen müssen zwingend in einem Waffenschrank mit mindestens Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1 aufbewahrt werden. [2]

Die alten Sicherheitsstufen A und B nach VDMA 24992 (Stand 05/95) sind bei Neukäufen künftig nicht mehr zugelassen. Wer sich heute einen neuen Schrank zulegt, muss zwingend auf die europäische Norm EN 1143-1 achten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen. Wer heute noch einen Schrank der Klasse A neu kauft, begeht einen teuren Fehler, da die Behörden diesen für neue Eintragungen schlicht ablehnen.

Bestandsschutz: Wann dürfen alte Schränke weitergenutzt werden?

Wer bereits vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung im Juli 2017 einen Waffenschrank der Klasse A oder B besessen und bei der zuständigen Waffenbehörde angemeldet hat, profitiert in der Regel vom waffenschrank klasse a bestandsschutz.

Diese Altschränke dürfen für die bereits dort gelagerten Waffen oder für Waffen derselben Gefährdungsklasse weitergenutzt werden. Aber hier lauern Tücken, die viele Besitzer erst bei einer behördlichen Überprüfung merken, insbesondere wenn Unklarheiten über den genauen Zeitpunkt der Anschaffung und die eingetragene Waffenanzahl herrschten.

Einschränkungen und Verlust des Bestandsschutzes

Der Bestandsschutz ist kein Freifahrtschein für die Ewigkeit. Er erlischt sofort, wenn wesentliche Änderungen am Waffenbestand vorgenommen werden oder der Schrank den Besitzer wechselt.

Wenn Sie beispielsweise neue, erlaubnispflichtige Waffen erwerben, die das bisherige Kontingent oder die Kapazität des Altschranks übersteigen, reicht die Klasse A nicht mehr aus. Auch beim Vererben von Waffen greift der Bestandsschutz für den Erben in der Regel nicht automatisch, sodass oft direkt auf waffenschrank a und b noch erlaubt oder höher aufgerüstet werden muss.

Vergleich der Sicherheitsstandards für Waffenschränke

Die Wahl des richtigen Behältnisses entscheidet über die legale Aufbewahrung. Hier ist der direkte Vergleich zwischen den alten VDMA-Stufen und der aktuellen EN-Norm.

Klasse A (VDMA 24992)

  • Nicht mehr zulässig
  • Beschränkt auf bestimmte Mengen und Waffenarten
  • Ja, für Altkäufe vor Juli 2017 unter bestimmten Auflagen

Widerstandsgrad 0 (EN 1143-1) - Empfohlen

  • Vollständig zugelassen für alle erlaubnispflichtigen Waffen
  • Erlaubt oft höhere Stückzahlen und gemeinsame Aufbewahrung
  • Unbegrenzter Fortbestand nach aktueller Gesetzeslage
Während alte Klasse-A-Schränke nur durch den historischen Bestandsschutz geduldet werden, bietet der Widerstandsgrad 0 maximale Rechtsicherheit für zukünftige Anschaffungen. Wer langfristig plant, kommt um die EN-Norm nicht herum.

Erfahrungsbericht eines Jägers mit einem Bestandsschrank

Thomas, ein Jäger aus Bayern, besaß seit 2015 einen Waffenschrank der Klasse A für seine Jagdgewehre. Nach der Gesetzesänderung war er verunsichert, ob er das schwere Behältnis sofort austauschen muss.

Er fragte bei seiner Waffenbehörde nach und stellte fest, dass sein Schrank dank des Bestandsschutzes für den bisherigen Bestand legal blieb.

Das Problem kam erst, als er im Jahr 2025 eine weitere Kurzwaffe erwerben wollte und der alte Schrank platzmäßig sowie rechtlich für die erweiterte Erlaubnis nicht mehr ausreichte.

Thomas musste schließlich einen neuen Schrank des Widerstandsgrads 0 anschaffen, lernte aber, dass man sich vor dem Waffenkauf immer genau über die Kapazitäten des Altschranks informieren sollte.

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Ist ein Waffenschrank Klasse A noch zulässig?

Ja, aber nur im Rahmen des Bestandsschutzes für Schränke, die vor Juli 2017 erworben wurden. Für Neukäufe ist die Klasse A strikt verboten.

Wenn Sie wissen möchten, was in Ihren Schrank darf, erfahren Sie mehr unter Was darf in einen Waffenschrank Klasse A?

Was passiert mit meinem VDMA A Schrank, wenn ich umziehe?

Ein Umzug innerhalb desselben Zuständigkeitsbereichs der Behörde gefährdet den Bestandsschutz meist nicht, sollte aber vorher angemeldet werden. Bei einem Behördenwechsel kann es jedoch zu strengeren Einzelfallprüfungen kommen.

Kann ich in einem Klasse A Schrank Munition zusammen mit Waffen lagern?

Die gemeinsame Aufbewahrung richtet sich nach den alten und neuen Bestimmungen, wobei Klasse-A-Schränke ohne separates Innenfach oft Einschränkungen bei der Munitionslagerung gemäß den aktuellen Paragraphen aufweisen.

Strategiezusammenfassung

Bestandsschutz gilt nur für Altkäufe

Schränke der Klasse A vor Juli 2017 dürfen weitergenutzt werden, sofern keine neuen, nicht abgedeckten Waffen hinzukommen.

Neukäufe erfordern EN 1143-1

Jeder ab 2017 getätigte Neukauf muss mindestens den Widerstandsgrad 0 erfüllen.

Quellmaterialien

  • [1] Jaegermagazin - Nach der Neuregelung des Waffengesetzes im Jahr 2017 ist die Situation für Waffenbesitzer komplex geworden
  • [2] Bochum - Erlaubnispflichtige Schusswaffen müssen zwingend in einem Waffenschrank mit mindestens Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1 aufbewahrt werden.