In welchen Ländern darf man mit 17 begleitetes Fahren?

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Mit 17 Jahren und der deutschen BF17-Fahrerlaubnis steht dir das begleitete Fahren in Deutschland und Österreich offen. Jenseits dieser Grenzen ist das Fahren mit der BF17-Prüfungsbescheinigung aktuell jedoch nicht gestattet. Plane deine Fahrten daher sorgfältig und informiere dich über die jeweiligen nationalen Bestimmungen, wenn du ins Ausland reisen möchtest.
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Begleitetes Fahren ab 17 Jahren: Länderspezifische Regelungen

Ab dem Alter von 17 Jahren bietet die BF17-Regelung in Deutschland und Österreich die Möglichkeit zum begleiteten Fahren. Dabei dürfen Fahranfänger unter Aufsicht einer erfahrenen Begleitperson hinter dem Steuer sitzen.

Geltungsbereich der BF17-Begleitpersonregelung:

  • Deutschland
  • Österreich

Nicht zulässig in folgenden Ländern:

Außerhalb Deutschlands und Österreichs ist das Fahren mit der BF17-Prüfungsbescheinigung derzeit in allen anderen Ländern verboten.

Wichtige Hinweise für Fahrten ins Ausland:

Planen Sie Auslandsreisen sorgfältig und informieren Sie sich im Vorfeld über die jeweiligen nationalen Regelungen. In vielen Ländern gelten abweichende Altersgrenzen und Bestimmungen für das Fahren unter Aufsicht.

Für Reisen in die EU-Mitgliedsstaaten und einige andere europäische Länder gilt die EU-Führerscheinrichtlinie. Diese ermöglicht es in der Regel, mit der deutschen BF17-Fahrerlaubnis auch im Ausland zu fahren, solange die Begleitperson dabei ist. Es empfiehlt sich jedoch, vor der Reise eine offizielle Bestätigung bei der zuständigen Behörde einzuholen.

Sollten Sie beabsichtigen, in Länder außerhalb der EU-Richtlinie zu reisen, ist es ratsam, einen internationalen Führerschein zu beantragen. Dieser ist in Verbindung mit der BF17-Prüfungsbescheinigung in einigen Ländern anerkannt. Die genauen Bestimmungen variieren je nach Zielland.

Informieren Sie sich vor Antritt Ihrer Auslandsreise gründlich über die geltenden Vorschriften und halten Sie alle erforderlichen Dokumente bereit, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.