Bekomme ich meinen Führerschein nach 15 Jahren ohne MPU zurück?

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Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach einer Sperrfrist hängt von individuellen Umständen ab. Eine MPU kann entfallen, die Dauer der Sperre variiert jedoch erheblich und beträgt im Einzelfall auch mehr als zehn Jahre. Die reine Zeitspanne allein garantiert nicht die Rückgabe des Führerscheins.

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Führerschein nach 15 Jahren ohne MPU: Ein Irrtum?

Die Frage, ob man nach 15 Jahren Fahrverbot den Führerschein automatisch zurückbekommt, ohne eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ablegen zu müssen, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die einfache Antwort lautet: Nein, das ist nicht garantiert. Während eine lange Sperrfrist von 15 Jahren auf eine schwere Verkehrsordnungswidrigkeit oder Straftat hindeutet, entscheidet nicht allein die Zeit über die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Die Dauer der Sperrfrist ist im Straßenverkehrsrecht zwar definiert, aber sie stellt lediglich einen Mindestzeitraum dar. Die Führerscheinbehörde prüft nach Ablauf dieser Frist, ob die Voraussetzungen für eine Neuerteilung erfüllt sind. Diese Prüfung ist individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Art und Schwere der ursprünglichen Tat: Ein einmaliger schwerer Verkehrsverstoß wie Fahren unter Alkoholeinfluss mit hohem Promillewert oder ein Unfall mit Personenschaden erfordert in der Regel eine intensivere Prüfung als ein geringfügigerer Verstoß. 15 Jahre Sperrfrist deuten auf eine besonders schwerwiegende Tat hin.
  • Persönliche Entwicklung des Betroffenen: Die Behörde möchte sicher sein, dass die Person ihre Verantwortung erkannt und aus den Fehlern gelernt hat. Dies wird durch die Vorlage von Nachweisen belegt, wie z.B. Teilnahme an Verkehrserziehungskursen, therapeutischen Maßnahmen oder einer längeren abstinenten Phase. Die reine Zeitspanne ohne Fahreignisse reicht hier in der Regel nicht aus.
  • Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen: Die Behörde muss sich davon überzeugen, dass der Betroffene zukünftig verkehrssicher fahren wird. Dies wird oft durch eine MPU überprüft, auch wenn die ursprüngliche Anordnung keine MPU vorsah. Die Behörde kann eine MPU anordnen, um die Fahreignung zu beurteilen, auch nach 15 Jahren. Die lange Sperrfrist kann sogar die Wahrscheinlichkeit einer angeordneten MPU erhöhen, da die Behörde ein höheres Risiko sieht.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Eine 15-jährige Sperrfrist ist zwar lang, garantiert aber nicht die automatische Rückgabe des Führerscheins. Die Führerscheinbehörde wird die gesamte Person und ihre Entwicklung seit der Tat genau prüfen. Eine MPU kann auch nach so langer Zeit noch angeordnet werden. Es empfiehlt sich daher, sich frühzeitig und umfassend bei der zuständigen Behörde oder einer Fachberatungsstelle zu informieren und die notwendigen Schritte zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis einzuleiten. Die reine Zeitspanne ist nur ein Faktor unter vielen, der letztendlich über die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis entscheidet. Eine aktive und umfassende Vorbereitung auf die Prüfung der Fahreignung ist unerlässlich.