Kann man Essen mit ins Hotelzimmer nehmen?

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Der Dehoga-Bundesverband rät von der Mitnahme von Speisen und Getränken auf Hotelzimmer ab. Rechtsanwalt Jürgen Benad begründet dies mit hygienischen Gründen, die für alle Hotelkategorien gelten.

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Hotelzimmer-Küche: Eigenes Essen erlaubt oder verboten? Ein Überblick.

Die Frage, ob man eigene Speisen und Getränke ins Hotelzimmer mitnehmen darf, ist nicht eindeutig zu beantworten. Während die Dehoga (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) grundsätzlich von der Mitnahme abrät, gibt es keine pauschale gesetzliche Regelung. Die Praxis variiert stark zwischen einzelnen Hotels und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der oft genannte hygienische Aspekt ist dabei nur ein Teil der komplexen Thematik.

Hygienische Bedenken und die Rolle der Dehoga:

Die Dehoga argumentiert zu Recht mit hygienischen Aspekten. Verdorbene Lebensmittel können Schädlinge anlocken oder unangenehme Gerüche verursachen, was den Komfort aller Hotelgäste beeinträchtigen kann. Besonders bei längeren Aufenthalten und der Mitnahme verderblicher Waren wie Milchprodukte oder rohes Fleisch besteht ein erhöhtes Risiko. Diese Bedenken gelten unabhängig von der Hotelkategorie, vom einfachen Gasthof bis zum Luxushotel. Die Hotelleitung hat ein berechtigtes Interesse an der Aufrechterhaltung eines hygienischen Standards und des Schutzes ihrer Gäste. Diese Verantwortung umfasst auch die Vermeidung von potenziellen Schädlingsbefall oder unangenehmen Gerüchen.

Die rechtliche Lage: Keine klare Regelung, aber Hausrecht.

Es existiert kein Bundesgesetz, welches die Mitnahme von Essen und Getränken ins Hotelzimmer explizit verbietet. Die Hotels berufen sich jedoch auf ihr Hausrecht, welches ihnen weitreichende Befugnisse zur Regelung des Betriebs und der Ordnung einräumt. Diese Befugnisse erlauben es den Hotels, Regeln aufzustellen, die das Wohlbefinden ihrer Gäste und den reibungslosen Betrieb gewährleisten. Ein Verstoß gegen diese Hausordnung kann – je nach Hotel und Regelungsgehalt – zu Konsequenzen führen, beispielsweise zur Aufforderung, die Lebensmittel zu entfernen.

Die Praxis: Variabilität und Transparenz.

Die tatsächliche Handhabung unterscheidet sich deutlich. Manche Hotels tolerieren die Mitnahme von kleinen Mengen an unverderblichen Lebensmitteln, während andere strikte Regeln aufweisen und die Mitnahme komplett verbieten. Für den Gast ist es daher entscheidend, sich vor dem Aufenthalt über die Hausordnung des jeweiligen Hotels zu informieren. Diese ist oft auf der Hotelwebsite oder in den Reservierungsdetails einsehbar. Eine direkte Anfrage per E-Mail oder Telefon ist ebenfalls empfehlenswert.

Fazit: Achtsamkeit und Kommunikation sind entscheidend.

Die Mitnahme von Speisen und Getränken ins Hotelzimmer ist eine Grauzone. Während die hygienischen Bedenken verständlich sind und die Hotels ein berechtigtes Interesse an der Aufrechterhaltung von Sauberkeit und Ordnung haben, fehlt eine klare rechtliche Regelung. Achtsamkeit im Umgang mit Lebensmitteln, die Wahl unverderblicher Produkte und eine klare Kommunikation mit dem Hotel vor dem Aufenthalt minimieren potentielle Konflikte und gewährleisten einen angenehmen Aufenthalt für alle Beteiligten. Eine transparente Hausordnung des Hotels bildet dabei die entscheidende Grundlage.