Darf ich abgepackte Lebensmittel im Flugzeug mitnehmen?

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Unverpackte Flüssigkeiten sind im Handgepäck verboten, doch abgepackte, trockene Lebensmittel wie Kekse oder Müsliriegel dürfen bedenkenlos mitgeführt werden. Dies erleichtert die Reise und erspart Ihnen den Kauf teurer Bordverpflegung. Achten Sie lediglich auf die Mengenangaben Ihrer Fluggesellschaft.

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Flugzeugreise mit Proviant: Was ist erlaubt?

Die Gepäckbestimmungen für Flugreisen sind oft verwirrend. Während Flüssigkeiten im Handgepäck streng limitiert sind, stellt sich die Frage: Darf ich abgepackte Lebensmittel mit ins Flugzeug nehmen? Die kurze Antwort lautet: In der Regel ja, aber mit einigen wichtigen Einschränkungen.

Unverpackte Lebensmittel, insbesondere Flüssigkeiten und Gele, sind im Handgepäck verboten – die bekannten Regeln für 100ml-Behälter in einem durchsichtigen Beutel gelten hier. Aber was ist mit abgepackten, trockenen Lebensmitteln? Kekse, Müsliriegel, Chips, Nüsse – all das darf meist mitgenommen werden, sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck. Dies bietet den Vorteil, den oft überteuerten Bordverkauf zu umgehen und für individuellen Bedarf zu sorgen, insbesondere bei Allergien oder besonderen Ernährungsbedürfnissen.

Doch Vorsicht: “Meist” ist hier das entscheidende Wort. Die konkreten Regeln variieren je nach Fluggesellschaft und Zielland. Während viele Airlines das Mitführen abgepackter Lebensmittel tolerieren, legen einige strengere Richtlinien fest. Es ist daher unerlässlich, sich vor dem Abflug auf der Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft über die aktuellen Bestimmungen zu informieren. Suchen Sie nach Begriffen wie “Mitnahme von Lebensmitteln”, “Handgepäckbestimmungen” oder “Verbotene Gegenstände”.

Besondere Aufmerksamkeit gilt folgenden Punkten:

  • Mengenbeschränkungen: Auch bei trockenen Lebensmitteln können Beschränkungen bezüglich der Menge bestehen. Große Mengen an Lebensmitteln könnten als gewerblicher Transport interpretiert werden und Probleme verursachen. Halten Sie sich an übliche Reisemengen.
  • Geruchsintensive Lebensmittel: Stark riechende Lebensmittel wie z.B. stark gewürzte Snacks oder Käse können bei Mitreisenden zu Beschwerden führen und sollten daher vermieden werden.
  • Lebensmittel mit Flüssigkeitsanteil: Auch wenn beispielsweise ein Joghurt im Plastikbecher verpackt ist, kann dieser am Gate Probleme verursachen. Im Zweifel ist es besser, auf solche Produkte zu verzichten.
  • Gefahrenstoffe: Lebensmittel, die als potenziell gefährlich eingestuft werden könnten (z.B. scharfe Gewürze in größeren Mengen), sollten besser im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.
  • Sicherheitskontrollen: Bereiten Sie sich darauf vor, dass Ihre mitgeführten Lebensmittel während der Sicherheitskontrolle überprüft werden. Es kann notwendig sein, die Verpackung zu öffnen, um den Inhalt zu zeigen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Abgepackte, trockene Lebensmittel dürfen in der Regel mit ins Flugzeug genommen werden. Um jedoch Ärger und Verzögerungen am Flughafen zu vermeiden, ist es unerlässlich, sich im Vorfeld bei der jeweiligen Fluggesellschaft über die geltenden Bestimmungen zu informieren. Eine kurze Überprüfung der Webseite spart Zeit und Nerven.

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