Wie lange darf man mit 16 im Fußball arbeiten?

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16-jährige Fußballer dürfen dank einer Sonderregelung im Jugendarbeitsschutzgesetz, ähnlich wie Musiker, bei Sportveranstaltungen bis 23 Uhr arbeiten. Regulär gilt jedoch auch für sie die Arbeitszeitbeschränkung bis 20 Uhr.

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Fußball und Jugendarbeitsschutz: Wie lange dürfen 16-Jährige spielen?

Für junge Fußballtalente ist die Frage nach der Arbeitszeit oft eng verknüpft mit dem Traum vom Profisport. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt die Arbeitsbedingungen von Minderjährigen und wirft im Kontext des Fußballs einige Besonderheiten auf. Die pauschale Aussage “bis 20 Uhr” greift zu kurz, denn die Realität ist differenzierter.

Der oft zitierte Paragraph, der die Arbeitszeit von 16-Jährigen auf 20 Uhr beschränkt, gilt prinzipiell auch für den Fußball. Jedoch existiert eine wichtige Ausnahme, die sich auf die Teilnahme an Sportveranstaltungen bezieht. Ähnlich wie bei jungen Musikern, die bei Konzerten länger arbeiten dürfen, erlaubt eine Sonderregelung 16-jährigen Fußballern, im Rahmen von offiziellen Spielen und Wettkämpfen bis 23 Uhr aktiv zu sein.

Diese Ausnahme ist jedoch an strenge Bedingungen geknüpft: Es muss sich um eine tatsächlich öffentlichkeitswirksame Veranstaltung handeln, die professionell organisiert ist und beispielsweise von einem Verein, einem Verband oder einer Liga ausgerichtet wird. Ein Freundschaftsspiel im lokalen Park fällt hier nicht darunter. Die Ausnahmeregelung zielt auf den professionellen Bereich ab und soll die Teilnahme an Meisterschaftsspielen, Pokalrunden oder ähnlichen Veranstaltungen ermöglichen.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen “Arbeit” und “sportlicher Betätigung”: Das Training fällt in der Regel unter die reguläre Arbeitszeitbeschränkung von maximal acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Spiele hingegen werden, unter den oben genannten Voraussetzungen, anders bewertet. Hier steht die sportliche Leistung im Vordergrund.

Eltern und Vereine tragen eine wichtige Verantwortung: Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt in der Verantwortung der Vereine und der Eltern der jungen Spieler. Es ist wichtig, die individuellen Belastungen der Jugendlichen zu berücksichtigen und Überforderung zu vermeiden. Die zusätzliche Anreise zu Spielen, Trainingszeiten und möglicherweise auch zusätzliche schulische Verpflichtungen müssen in die Gesamtbetrachtung einbezogen werden. Einseitige Fokussierung auf den sportlichen Erfolg darf nicht auf Kosten der Gesundheit und des Wohlbefindens der jungen Athleten gehen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Während 16-jährige Fußballer während des Trainings den regulären Bestimmungen des JArbSchG unterliegen (Arbeitszeit bis 20 Uhr), dürfen sie bei offiziellen Spielen und Wettkämpfen bis 23 Uhr aktiv sein. Diese Ausnahme gilt jedoch nur unter spezifischen Bedingungen und sollte immer im Kontext des Jugendschutzes und der individuellen Belastbarkeit der Jugendlichen gesehen werden. Im Zweifelsfall sollte immer Rücksprache mit den zuständigen Behörden oder Fachleuten gehalten werden.

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