Bis wann muss AU beim Arbeitgeber vorliegen?

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Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber grundsätzlich ab dem vierten Tag der Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, diese Bescheinigung auch schon früher, sogar ab dem ersten Krankheitstag, zu verlangen. Achten Sie daher auf die spezifischen Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag oder in den betrieblichen Vereinbarungen.
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Krankschreibung: Wann muss die AU beim Arbeitgeber sein?

Die gängige Aussage "ab dem vierten Krankheitstag" greift oft zu kurz. Zwar entfällt die Vorlagepflicht für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in den ersten drei Tagen einer Erkrankung, doch Ihr Arbeitgeber kann jederzeit, also auch schon am ersten Tag, die Vorlage einer AU verlangen. Dies ist ihm gesetzlich gestattet. Ignorieren Sie diese Aufforderung, riskieren Sie arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Daher gilt: Im Zweifel rechtzeitig beim Arzt melden und eine AU besorgen. Der Aufwand ist geringer als der Ärger, der durch Missverständnisse oder fehlende Kommunikation entstehen kann.

Worauf sollten Sie achten?

  • Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarungen: Prüfen Sie, ob in Ihrem Arbeitsvertrag oder in den Betriebsvereinbarungen Ihres Unternehmens spezielle Regelungen zur Vorlage der AU getroffen wurden. Manche Arbeitgeber bestehen auf eine frühere Vorlage, beispielsweise schon ab dem zweiten Krankheitstag.
  • Interne Richtlinien: Informieren Sie sich über die internen Richtlinien Ihres Unternehmens. Oft gibt es klare Vorgaben, wie die AU einzureichen ist (persönlich, per Post, per E-Mail, per Fax, über ein Online-Portal). Halten Sie sich an diese Vorgaben, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
  • Kommunikation mit dem Arbeitgeber: Eine transparente Kommunikation ist im Krankheitsfall essentiell. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich, am besten noch vor Arbeitsbeginn, über Ihre Erkrankung und die voraussichtliche Dauer Ihrer Abwesenheit. So zeigen Sie Verantwortungsbewusstsein und vermeiden Unsicherheiten.
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Seit dem 1. Januar 2023 ist die eAU für gesetzlich Versicherte verpflichtend. Die Übermittlung der AU an die Krankenkasse erfolgt elektronisch durch den Arzt. Sie erhalten in der Regel weiterhin eine Ausfertigung für Ihre Unterlagen. Informieren Sie sich bei Ihrem Arzt über den genauen Ablauf.

Fazit: Obwohl die AU-Pflicht erst ab dem vierten Krankheitstag besteht, kann der Arbeitgeber die Vorlage jederzeit verlangen. Eine frühzeitige Kommunikation, die Beachtung interner Vorgaben und die Kenntnis des eigenen Arbeitsvertrags helfen, potenzielle Konflikte zu vermeiden und ein gutes Arbeitsverhältnis zu pflegen.