Ist es erlaubt, die Wohnung als Lagerraum zu nutzen?
Die Nutzung der Wohnung als Lagerraum ist, gemäß einem BGH-Urteil, im Rahmen des gewöhnlichen Gebrauchs zulässig. Möbel, Hausrat und Kartons dürfen gelagert werden; sogar der Verkauf von dort gelagerten Gegenständen ist erlaubt. Dies erweitert die Nutzungsmöglichkeiten über reine Wohnzwecke hinaus.
Wohnung als Lager: Was ist erlaubt und was nicht?
Ein weit verbreiteter Irrglaube besagt, die eigene Wohnung dürfe ausschließlich zum Wohnen genutzt werden. Doch die Realität sieht anders aus: Das Lagern von Gegenständen in der Wohnung ist grundsätzlich erlaubt und gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt dies und bietet Mietern mehr Flexibilität in der Nutzung ihrer Wohnräume. Doch wo liegen die Grenzen? Dieser Artikel klärt auf, was erlaubt ist und worauf geachtet werden muss.
Der BGH hat klargestellt, dass das Lagern von üblichen Haushaltsgegenständen, Möbeln und auch Umzugskartons zum normalen Gebrauch einer Wohnung gehört. Das bedeutet, Mieter müssen keine Angst haben, abgemahnt zu werden, wenn sie beispielsweise saisonale Kleidung, Bücher oder Erinnerungsstücke in Schränken, Regalen oder im Keller verstauen. Sogar der gelegentliche Verkauf von dort gelagerten Gegenständen, etwa über Online-Plattformen, ist zulässig und stellt keine gewerbliche Nutzung dar.
Entscheidend ist dabei der Umfang der Lagerung. Die Wohnung darf nicht ihren Wohncharakter verlieren und zum reinen Lagerraum umfunktioniert werden. Ein übermäßiges Anhäufen von Gegenständen, die die Wohnung überfüllen und die Nutzbarkeit der Räume einschränken, kann als vertragswidriger Gebrauch gewertet werden. Hierbei spielen Faktoren wie die Größe der Wohnung und die Art der gelagerten Gegenstände eine Rolle. Wer beispielsweise seine gesamte Wohnung mit Waren füllt, um einen Online-Handel zu betreiben, riskiert eine Abmahnung und im schlimmsten Fall sogar die Kündigung.
Auch sicherheitsrelevante Aspekte sind zu beachten. Die Lagerung von gefährlichen Stoffen wie Chemikalien oder brennbaren Materialien in großen Mengen ist in der Regel verboten und kann die Sicherheit des gesamten Gebäudes gefährden. Hier gelten die Bestimmungen der Hausordnung und gegebenenfalls auch spezielle Vorschriften.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Nutzung der Wohnung als Lager für persönliche Gegenstände im Rahmen des üblichen Gebrauchs ist erlaubt und vom BGH bestätigt. Der Verkauf einzelner, dort gelagerter Artikel ist ebenfalls zulässig. Wichtig ist jedoch, dass die Wohnung ihren Wohncharakter behält und keine Sicherheitsrisiken entstehen. Bei Zweifeln bezüglich der zulässigen Lagermenge oder der Art der gelagerten Gegenstände empfiehlt es sich, den Vermieter zu kontaktieren und die Situation zu klären, um möglichen Konflikten vorzubeugen.
#Erlaubt#Lagerraum#WohnungKommentar zur Antwort:
Vielen Dank für Ihre Kommentare! Ihr Feedback ist sehr wichtig, damit wir unsere Antworten in Zukunft verbessern können.