Wird eine Krankmeldung automatisch an den Arbeitgeber übermittelt?

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Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber unverzüglich über ihre Arbeitsunfähigkeit informieren. Der Arbeitgeber ruft die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) seit 2023 selbst ab und kann bei Bedarf schon am ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung verlangen.
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Krankmeldung: Wann und wie informiert der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber?

Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihren Arbeitgeber unverzüglich über ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Doch wie funktioniert das im digitalen Zeitalter? Wird eine Krankmeldung automatisch an den Arbeitgeber übermittelt?

Nein, eine Krankmeldung wird nicht automatisch an den Arbeitgeber übermittelt. Der Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber selbstständig über seine Arbeitsunfähigkeit informieren. Dazu reicht in der Regel ein Telefonanruf oder eine E-Mail.

Seit 2023 ist der Arbeitgeber jedoch in der Lage, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) selbstständig abzurufen. Dies geschieht über die Plattform der Deutschen Rentenversicherung Bund. Der Arbeitgeber kann somit die eAU direkt einsehen und muss keine Papierkopie mehr vom Arbeitnehmer verlangen.

Allerdings kann der Arbeitgeber in besonderen Fällen schon am ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vom Arbeitnehmer fordern. Dies gilt beispielsweise, wenn der Arbeitnehmer bereits mehrmals krankgeschrieben war oder wenn der Arbeitgeber Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Arbeitsunfähigkeit hat.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

  • Die Krankmeldung erfolgt weiterhin durch den Arbeitnehmer.
  • Der Arbeitgeber kann seit 2023 die eAU selbstständig abrufen.
  • In bestimmten Situationen kann der Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung am ersten Krankheitstag verlangen.

Wichtig: Es ist ratsam, sich im Zweifel mit dem Arbeitgeber oder der zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um die genauen Formalitäten und die geltenden Regelungen zu klären.