Wird der Ultraschall von der Krankenkasse übernommen?

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Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel Ultraschalluntersuchungen, insbesondere wenn ein medizinischer Verdacht besteht. Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen beinhalten oft einen Ultraschall der Eierstöcke, sichernd wichtige frühzeitige Erkennung von Erkrankungen.

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Ultraschall: Wann zahlt die Krankenkasse?

Der Ultraschall, auch Sonographie genannt, ist ein bildgebendes Verfahren, das in der Medizin weit verbreitet ist. Er ermöglicht es, Organe und Gewebe im Körperinneren ohne den Einsatz von Röntgenstrahlen darzustellen. Doch wann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse (GKV) die Kosten für eine Ultraschalluntersuchung? Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten, da die Kostenübernahme stark von der Indikation und dem konkreten Fall abhängt.

Ultraschall als Kassenleistung: Die medizinische Notwendigkeit zählt

Grundsätzlich gilt: Die GKV übernimmt die Kosten für Ultraschalluntersuchungen, wenn diese medizinisch notwendig sind. Das bedeutet, dass ein begründeter Verdacht auf eine Erkrankung vorliegen muss oder die Untersuchung zur Überwachung einer bestehenden Erkrankung dient. Der behandelnde Arzt entscheidet, ob eine Ultraschalluntersuchung in diesem Sinne notwendig ist und stellt eine entsprechende Überweisung aus.

Beispiele für von der GKV übernommene Ultraschalluntersuchungen:

  • Schwangerschaftsvorsorge: Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge sind in der Regel drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, um die Entwicklung des Kindes zu überwachen.
  • Gynäkologische Untersuchungen: Bei Verdacht auf Erkrankungen der Gebärmutter oder Eierstöcke, wie beispielsweise Zysten oder Tumore, werden Ultraschalluntersuchungen zur Diagnostik eingesetzt. Auch im Rahmen der Krebsvorsorge kann ein Ultraschall der Eierstöcke sinnvoll sein.
  • Untersuchung der Bauchorgane: Bei Bauchschmerzen oder Verdacht auf Erkrankungen der Leber, Gallenblase, Nieren, Milz oder Bauchspeicheldrüse wird häufig ein Ultraschall durchgeführt.
  • Untersuchung der Schilddrüse: Bei Verdacht auf Schilddrüsenknoten oder andere Auffälligkeiten ist ein Ultraschall ein wichtiges diagnostisches Instrument.
  • Untersuchung der Blutgefäße: Zur Beurteilung der Durchblutung und zum Ausschluss von Gefäßerkrankungen, wie beispielsweise Thrombosen oder Arteriosklerose, kann ein Ultraschall der Blutgefäße durchgeführt werden.

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL): Der Wunsch-Ultraschall

Neben den von der GKV abgedeckten Ultraschalluntersuchungen gibt es auch sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Hierbei handelt es sich um Untersuchungen, die medizinisch nicht zwingend notwendig sind, aber von Patienten gewünscht werden. Beispiele hierfür sind zusätzliche Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft oder ein “Check-up” des Bauchraums ohne konkreten Krankheitsverdacht. Die Kosten für IGeL müssen vom Patienten selbst getragen werden.

Der Gynäkologische Ultraschall in der Vorsorge: Ein zweischneidiges Schwert

Die Frage nach dem Ultraschall der Eierstöcke im Rahmen der gynäkologischen Vorsorge ist etwas komplexer. Zwar ist der Ultraschall in der Basis-Vorsorge nicht standardmäßig vorgesehen, er kann aber bei bestimmten Risikofaktoren oder Beschwerden durchaus sinnvoll sein und von der Kasse übernommen werden. Ob dies der Fall ist, entscheidet der behandelnde Arzt im Einzelfall. Einige Frauen wünschen sich jedoch unabhängig von einem konkreten Verdacht einen Ultraschall zur erweiterten Vorsorge. In diesem Fall handelt es sich um eine IGeL, deren Kosten selbst getragen werden müssen.

Fazit:

Die Kosten für Ultraschalluntersuchungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn ein begründeter Verdacht auf eine Erkrankung vorliegt oder die Untersuchung zur Überwachung einer bestehenden Erkrankung dient. Individuelle Gesundheitsleistungen, wie beispielsweise zusätzliche Ultraschalluntersuchungen ohne medizinische Indikation, müssen vom Patienten selbst bezahlt werden. Es ist ratsam, im Vorfeld einer Ultraschalluntersuchung mit dem behandelnden Arzt oder der Krankenkasse zu klären, ob die Kosten übernommen werden.