Wie wird die Krankmeldung an den Arbeitgeber geschickt?

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Bei einer Krankschreibung erfolgt die Übermittlung der Informationen nun direkt digital von der Krankenkasse an den Arbeitgeber. Arbeitnehmer erhalten lediglich einen Beleg für ihre eigenen Unterlagen. Eine Neuerung ist die erneute Möglichkeit, sich per Telefon krankschreiben zu lassen, was seit dem 7. Dezember 2023 wieder erlaubt ist.

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Krankmeldung: Digital, schnell und unkompliziert – aber mit wichtigen Feinheiten

Die Krankmeldung – ein Thema, das jeden Arbeitnehmer irgendwann betrifft. Lange war der Papierkram umständlich, doch die Digitalisierung hat hier deutliche Verbesserungen gebracht. Seit einiger Zeit läuft die Übermittlung der Krankmeldung digital direkt von der Krankenkasse an den Arbeitgeber. Für den Arbeitnehmer bedeutet das weniger Aufwand und mehr Transparenz. Er erhält lediglich eine Kopie der Meldung für seine eigenen Unterlagen, ein vereinfachtes Verfahren, das die Bürokratie deutlich reduziert.

Der digitale Weg: Einfach und effizient

Dieser digitale Prozess ist in der Regel vollkommen automatisiert. Sobald Ihr Arzt Sie krankmeldet und die Daten an Ihre Krankenkasse übermittelt, wird die Information direkt an Ihren Arbeitgeber weitergeleitet. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern, als die Bescheinigung vom Arzt zu erhalten. Dies spart Zeit und vermeidet den oft lästigen Postweg.

Telefonische Krankschreibung: Ein Comeback

Eine wichtige Änderung, die seit dem 7. Dezember 2023 in Kraft ist, ist die Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung. Nach einer vorübergehenden Aussetzung ist diese Möglichkeit nun wieder gegeben. Wichtig hierbei ist jedoch, dass die telefonische Krankschreibung nur für die ersten sieben Kalendertage der Erkrankung gilt. Für eine längere Erkrankung ist weiterhin ein persönlicher Arztbesuch notwendig, um die schriftliche Krankschreibung zu erhalten. Die genauen Modalitäten, wie die telefonische Meldung an den Arzt und die Übermittlung an die Krankenkasse erfolgen, variieren je nach Arztpraxis. Informieren Sie sich daher am besten direkt bei Ihrem Hausarzt.

Was Sie dennoch beachten sollten:

  • Arztbesuch: Auch bei einer telefonischen Krankschreibung ist ein Arztbesuch innerhalb einer angemessenen Frist empfehlenswert, um eine ordnungsgemäße Diagnose und gegebenenfalls eine weitere Behandlung sicherzustellen.
  • Informationen zum Arbeitgeber: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Erkrankung, egal ob die Meldung digital oder telefonisch erfolgt. Ein frühzeitiges Informieren ermöglicht eine reibungslose Organisation am Arbeitsplatz.
  • Aufbewahrung der Unterlagen: Bewahren Sie die Kopie der Krankmeldung für Ihre eigenen Unterlagen sorgfältig auf. Diese dient als Nachweis für die Krankheitsdauer und kann bei späteren Fragen oder Unklarheiten hilfreich sein.
  • Individuelle Absprachen: Besondere Regelungen im Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarungen können von den hier beschriebenen Standardverfahren abweichen. Informieren Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Personalabteilung.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Krankmeldung ist dank der Digitalisierung deutlich vereinfacht worden. Der digitale Prozess minimiert den Aufwand für den Arbeitnehmer und sorgt für eine schnelle und effiziente Übermittlung der Informationen an den Arbeitgeber. Die Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung bietet zusätzliche Flexibilität, vor allem in den ersten Tagen einer Erkrankung. Trotzdem ist es wichtig, die individuellen Gegebenheiten und Regelungen zu beachten und sich im Bedarfsfall beim Arzt oder Arbeitgeber zu informieren.