Wer schickt die Krankmeldung an den Arbeitgeber?

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Die Arztpraxis übermittelt die elektronische Krankschreibung an die Krankenkasse. Gesetzlich Versicherte melden sich wie gewohnt krank bei ihrem Arbeitgeber. Arbeitgeber erhalten die digitale Krankmeldung direkt von der Krankenkasse.
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Wer schickt die Krankmeldung an den Arbeitgeber?

Die Übermittlung von Krankmeldungen hat sich in den letzten Jahren durch die Einführung der elektronischen Krankschreibung (eAU) erheblich vereinfacht. Durch die Digitalisierung des Prozesses wird die Weitergabe von Krankmeldungen an Arbeitgeber und Krankenkassen deutlich beschleunigt und erleichtert.

Ablauf der eAU-Übermittlung

  1. Ausstellung der eAU:

    • Der Arzt stellt bei Krankschreibung eine elektronische Krankmeldung aus.
  2. Übermittlung an die Krankenkasse:

    • Die Arztpraxis übermittelt die eAU direkt an die Krankenkasse des Patienten.
  3. Meldung an den Arbeitgeber:

    • Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer melden sich wie gewohnt bei ihrem Arbeitgeber krank.
    • Arbeitgeber erhalten die digitale Krankmeldung direkt von der Krankenkasse des Arbeitnehmers.

Was hat sich durch die eAU geändert?

Im Gegensatz zur früheren Papier-Krankschreibung wird die eAU nicht mehr direkt vom Arzt an den Arbeitgeber geschickt. Stattdessen übernimmt die Krankenkasse die Übermittlung an den Arbeitgeber. Dies hat folgende Vorteile:

  • Beschleunigte Übermittlung: Die eAU wird elektronisch übermittelt, was den Prozess deutlich beschleunigt.
  • Vereinfachte Handhabung: Arbeitgeber erhalten die Krankmeldung direkt digital, ohne dass sie manuell eingegeben werden muss.
  • Bessere Datensicherheit: Die elektronische Übermittlung bietet eine höhere Datensicherheit als die Papierform.

Wichtig für Arbeitgeber

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie für den elektronischen Empfang von Krankmeldungen eingerichtet sind. Die Einbindung in das eAU-System kann über einen Konnektor (Schnittstelle zur Telematikinfrastruktur) erfolgen. Arbeitgeber, die noch nicht für den elektronischen Empfang ausgestattet sind, sollten sich zeitnah an ihre Krankenkassen wenden.