Welche 4 Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein Arbeitsunfall vorliegt?
Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn eine versicherte Person während der beruflichen Tätigkeit durch ein plötzlich von außen einwirkendes Ereignis einen Gesundheitsschaden erleidet. Versicherungsschutz durch den Arbeitgeber ist dabei Voraussetzung.
Vier Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein Ereignis als Arbeitsunfall anerkannt wird:
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Versicherter Personenkreis: Die betroffene Person muss zum Zeitpunkt des Unfalls im Rahmen einer versicherten Tätigkeit beschäftigt gewesen sein. Das heißt, sie muss Mitglied in der gesetzlichen Unfallversicherung sein. Dazu gehören neben Arbeitnehmern auch bestimmte Personengruppen wie Schüler, Studenten während der praktischen Ausbildung, ehrenamtlich Tätige und Kinder in Kindertagesstätten. Selbstständige sind grundsätzlich nicht versichert, können sich aber freiwillig versichern.
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Berufliche Tätigkeit: Der Unfall muss in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Dies umfasst nicht nur die eigentliche Arbeit, sondern auch Tätigkeiten, die im Interesse des Arbeitgebers liegen, wie z.B. Wege zur Arbeit und zurück (Wegeunfall), Dienstgänge oder betriebliche Veranstaltungen. Auch Pausen, die im Zusammenhang mit der Arbeit stehen (z.B. Mittagessen in der Kantine), sind eingeschlossen. Privatfahrten oder Tätigkeiten, die rein persönlichen Interessen dienen, fallen hingegen nicht unter den Versicherungsschutz.
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Plötzlich von außen einwirkendes Ereignis: Es muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis vorliegen. Das kann ein Sturz, ein Stoß, eine Schnittverletzung, eine Verbrennung oder auch die Einwirkung von Lärm, Hitze oder Kälte sein. Erkrankungen, die sich schleichend entwickeln (z.B. Berufskrankheiten), fallen nicht unter den Begriff des Arbeitsunfalls, sondern werden gesondert behandelt. Ausnahme: Ein Unfallereignis führt zu einer Verschlimmerung einer bereits bestehenden Erkrankung.
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Gesundheitsschaden: Der Unfall muss zu einem nachweisbaren Gesundheitsschaden geführt haben. Das kann eine körperliche Verletzung, aber auch eine psychische Erkrankung sein, die durch den Unfall ausgelöst wurde. Bagatellverletzungen, die keiner Behandlung bedürfen, gelten in der Regel nicht als Arbeitsunfall.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Arbeitsunfall ein komplexer Sachverhalt ist, bei dem mehrere Bedingungen erfüllt sein müssen. Im Zweifelsfall entscheidet die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse, ob ein Ereignis als Arbeitsunfall anerkannt wird. Es ist daher wichtig, jeden Unfall, der im Zusammenhang mit der Arbeit passiert, unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden und sich gegebenenfalls ärztlich behandeln zu lassen.
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