Was passiert, wenn man im Krankenstand ins Ausland fährt?

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Ein Auslandsaufenthalt während des Krankenstands birgt erhebliche Risiken. Die gesetzliche Krankenversicherung kann Leistungen kürzen oder ganz verweigern. Arbeitgeber könnten den Vertrauensbruch als Kündigungsgrund werten, mit gravierenden finanziellen Folgen für den Betroffenen. Vorsicht ist also dringend geboten.

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Sonne, Strand und Krankenkasse? Der Auslandsaufenthalt während des Krankenstands

Ein Sonnenbad am Strand, während der Arztbrief mit der Krankschreibung auf dem Nachttisch liegt – der Gedanke mag verlockend sein. Doch ein Auslandsaufenthalt während des Krankenstands ist ein heikles Unterfangen und birgt erhebliche Risiken, die weit über einen möglichen Sonnenbrand hinausgehen. Die vermeintliche Erholung kann schnell zu erheblichen finanziellen und rechtlichen Problemen führen.

Die Gefahr des Leistungsentzugs: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt Krankengeld nur unter der Bedingung, dass der Versicherte sich in der Bundesrepublik Deutschland befindet und sich der Genesung widmet. Ein Auslandsaufenthalt, selbst wenn er nur zur Erholung gedacht ist, kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht interpretiert werden. Die Krankenkasse hat das Recht, das Krankengeld anteilig oder sogar komplett zu kürzen oder nachträglich zurückzufordern. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Reise dem Heilungsprozess offensichtlich entgegenwirkt, beispielsweise bei einer Reise in ein Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko oder bei Aktivitäten, die die Gesundheit belasten. Selbst Kurztrips können kritisch betrachtet werden.

Der Vertrauensbruch gegenüber dem Arbeitgeber: Neben den finanziellen Konsequenzen durch die Krankenkasse drohen weitere Probleme mit dem Arbeitgeber. Eine Reise ins Ausland während des Krankenstands stellt einen Vertrauensbruch dar. Der Arbeitgeber könnte dies als schwerwiegendes Fehlverhalten interpretieren und den Arbeitsvertrag kündigen. Eine solche Kündigung ist – je nach Umständen – durchaus rechtlich möglich und kann zu erheblichen finanziellen Einbußen führen, da der Anspruch auf Arbeitslosengeld gefährdet sein kann. Die Beweislage spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Fotos auf sozialen Medien oder Aussagen von Zeugen können den Verdacht auf einen Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten erhärten.

Wann ist ein Auslandsaufenthalt erlaubt? Es gibt Ausnahmen von der Regel. Ein Auslandsaufenthalt während des Krankenstands kann in Ausnahmefällen erlaubt sein, beispielsweise bei einer notwendigen medizinischen Behandlung im Ausland, die in Deutschland nicht möglich ist. Hier ist jedoch eine vorherige Absprache mit der Krankenkasse und dem Arbeitgeber unerlässlich, um die Erstattung der Kosten und die rechtliche Absicherung zu gewährleisten. Eine detaillierte Dokumentation des medizinischen Notfalls und der Notwendigkeit der Auslandsbehandlung ist essentiell. Selbst in diesen Fällen ist jedoch Vorsicht geboten, da die Krankenkasse die Notwendigkeit der Behandlung im Ausland genau prüfen wird.

Fazit: Ein Auslandsaufenthalt während des Krankenstands ist grundsätzlich riskant und sollte gut überlegt sein. Die möglichen negativen Folgen für den Versicherten – sowohl finanziell durch die Krankenkasse als auch arbeitsrechtlich durch den Arbeitgeber – überwiegen in der Regel den vermeintlichen Nutzen einer solchen Reise. Im Zweifelsfall sollte man sich unbedingt vorab sowohl bei der Krankenkasse als auch beim Arbeitgeber über die Möglichkeiten und die rechtlichen Konsequenzen informieren. Die vermeintliche Erholung kann sich schnell in eine finanzielle und berufliche Belastung verwandeln. Ein klärendes Gespräch mit dem behandelnden Arzt kann ebenfalls hilfreich sein.