Kann der Arbeitgeber beim Arzt nachfragen?

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Arbeitgeber dürfen in Deutschland nicht ohne Zustimmung des Mitarbeiters dessen Gesundheitsdaten beim Arzt erfragen. Datenschutzgesetze und die ärztliche Schweigepflicht schützen die Privatsphäre und verhindern den Zugriff auf sensible Informationen. Eine explizite Einwilligung des Betroffenen ist zwingend erforderlich.
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Datenschutz: Kann der Arbeitgeber beim Arzt nachfragen?

In Deutschland unterliegen Gesundheitsdaten einem strengen Schutz durch Datenschutzgesetze und die ärztliche Schweigepflicht. Arbeitgeber dürfen ohne die ausdrückliche Zustimmung des Mitarbeiters nicht dessen Gesundheitszustand beim Arzt erfragen.

Datenschutzrechtliche Bestimmungen

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, zu denen auch Gesundheitsinformationen zählen. Gemäß § 4 BDSG dürfen personenbezogene Daten nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und verarbeitet werden. Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten bedarf zudem einer besonderen Einwilligung des Betroffenen (§ 22 BDSG).

Ärztliche Schweigepflicht

Auch die ärztliche Schweigepflicht schützt die Vertraulichkeit von Gesundheitsinformationen. Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, die ihnen anvertrauten Informationen geheim zu halten (§ 203 StGB). Eine Verletzung der Schweigepflicht kann mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.

Ausnahmen von der Schweigepflicht

Es gibt nur wenige Ausnahmen von der ärztlichen Schweigepflicht. Diese sind in § 34 BDSG geregelt. Eine Ausnahme besteht beispielsweise dann, wenn der Patient eine Straftat begeht und der Arzt diese Anzeige erstatten muss. Auch wenn der Patient einwilligt, dürfen Ärzte Gesundheitsdaten an Dritte weitergeben.

Folgen einer unbefugten Anfrage

Fragt ein Arbeitgeber ohne Zustimmung des Mitarbeiters dessen Gesundheitszustand beim Arzt ab, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Der Arzt macht sich der Verletzung der Schweigepflicht strafbar. Der Arbeitgeber kann sich eines Verstoßes gegen das Datenschutzrecht schuldig machen. Dem Arbeitnehmer steht unter Umständen ein Schadensersatzanspruch zu.

Fazit

In Deutschland ist es Arbeitgebern ohne Zustimmung des Mitarbeiters untersagt, dessen Gesundheitszustand beim Arzt zu erfragen. Datenschutzgesetze und die ärztliche Schweigepflicht schützen die Privatsphäre der Arbeitnehmer und verhindern den unbefugten Zugriff auf sensible Informationen.