Wie zählt das Wochenende bei Krankmeldung?

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Die Berechnung der Krankschreibung erfolgt kalendertagsbezogen, unabhängig von Wochentagen. Daher fallen auch Wochenendtage in die krankheitsbedingte Abwesenheit. Arbeitgeber haben unter Umständen das Recht, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher anzufordern, abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen.
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Krankmeldung und Wochenende: Wie werden Krankheitstage gezählt?

Die Frage, wie Wochenendtage bei einer Krankmeldung berücksichtigt werden, sorgt oft für Verunsicherung. Die klare Antwort lautet: Wochenendtage werden ganz normal in die Dauer der Krankschreibung eingerechnet. Die Berechnung erfolgt kalendertagsbezogen, also unabhängig davon, ob es sich um einen Werktag, Samstag oder Sonntag handelt. Wer also beispielsweise von Montag bis einschließlich Sonntag krankgeschrieben ist, hat sieben Krankheitstage, nicht nur fünf.

Diese Regelung basiert auf der Tatsache, dass die Arbeitsunfähigkeit an sich nicht an Wochentage gebunden ist. Eine Erkrankung besteht auch am Wochenende fort und schränkt die Arbeitsfähigkeit weiterhin ein. Der Arbeitgeber hat daher auch an diesen Tagen keinen Anspruch auf Arbeitsleistung. Die pauschale Abgeltung der Arbeitsunfähigkeit durch das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) umfasst somit die gesamten Krankheitstage, einschließlich der Wochenenden.

Praktische Auswirkungen:

  • Dauer der Krankschreibung: Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, die auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vermerkt ist, umfasst alle Tage, inklusive Samstag und Sonntag. Dies ist die Grundlage für die Abrechnung der Entgeltfortzahlung.
  • Frist für die Vorlage der AU: Die Frist zur Vorlage der AU beim Arbeitgeber beginnt mit dem ersten Krankheitstag und endet in der Regel nach Ablauf der Arbeitsunfähigkeit. Wochenendtage beeinflussen diese Frist nicht. Ob eine AU beispielsweise bereits am Montag nach Krankheitsbeginn vorgelegt werden muss, hängt von den individuellen betrieblichen Regelungen ab und ist nicht pauschal zu beantworten.
  • Arbeitgeberrechte: Auch wenn die AU erst nach dem Wochenende vorgelegt wird, besteht kein Recht des Arbeitgebers auf Nachforderung der AU für die bereits vergangenen Krankheitstage (Samstag/Sonntag). Ausnahmen bilden hier besondere vertragliche Regelungen, z.B. in leitenden Positionen oder bei besonderen Arbeitsverhältnissen. Ein solcher Anspruch sollte jedoch explizit im Arbeitsvertrag geregelt sein.
  • Verlängerung der Krankschreibung: Eine Verlängerung der AU über das Wochenende hinaus verlängert die Gesamtdauer der Arbeitsunfähigkeit entsprechend.

Zusammenfassend: Die Berücksichtigung von Wochenenden bei der Krankmeldung ist klar geregelt. Sie werden als Krankheitstage gezählt und in die Berechnung der Entgeltfortzahlung einbezogen. Unsicherheiten bezüglich der Vorlagefristen der AU sollten im Arbeitsvertrag oder mit dem Arbeitgeber geklärt werden. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme im Krankheitsfall ist in jedem Fall empfehlenswert.