Wie wird der Krankenschein an den Arbeitgeber übermittelt?

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Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wird digital an die Krankenkasse gesendet. Der Arbeitnehmer erhält eine Ausfertigung für sich und auf Wunsch eine separate für den Arbeitgeber. Die Meldung erfolgt durch die Arztpraxis spätestens am Folgetag des Arztbesuchs.

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Der Krankenschein im digitalen Zeitalter: Wie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung den Arbeitgeber erreicht

Die Zeiten, in denen Arbeitnehmer ihren gelben Schein persönlich im Büro abgeben mussten, sind größtenteils vorbei. Die Digitalisierung hat auch hier Einzug gehalten und den Prozess der Krankmeldung deutlich vereinfacht. Doch wie genau gelangt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) heutzutage zum Arbeitgeber? Dieser Artikel beleuchtet den aktuellen Stand der elektronischen Übermittlung und gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Der digitale Weg: Die eAU als Standard

Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für die meisten Arbeitnehmer Pflicht. Das bedeutet, dass die Arztpraxis die AU-Daten direkt und digital an die Krankenkasse des Patienten übermittelt. Diese Übermittlung erfolgt in der Regel spätestens am Folgetag des Arztbesuchs.

Was passiert mit den Daten bei der Krankenkasse?

Die Krankenkasse speichert die AU-Daten und stellt sie dem Arbeitgeber auf dessen Anfrage elektronisch zur Verfügung. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss die AU nicht mehr aktiv vom Arbeitnehmer anfordern, sondern kann sie direkt bei der Krankenkasse abrufen.

Die Rolle des Arbeitnehmers im digitalen Prozess:

Obwohl der Hauptteil der Übermittlung nun digital abläuft, spielt der Arbeitnehmer weiterhin eine wichtige Rolle:

  • Informationspflicht: Der Arbeitnehmer ist weiterhin verpflichtet, seinen Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu informieren. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder auf einem anderen vereinbarten Weg geschehen.
  • Ausfertigung für den Arbeitnehmer: Der Arbeitnehmer erhält von der Arztpraxis eine Ausfertigung der AU für seine eigenen Unterlagen.
  • Ausfertigung für den Arbeitgeber (optional): Auf Wunsch kann der Arbeitnehmer in der Arztpraxis eine separate Ausfertigung der AU für den Arbeitgeber anfordern. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn der Arbeitnehmer vermutet, dass der elektronische Abruf durch den Arbeitgeber nicht reibungslos funktioniert.

Wann ist der “gelbe Schein” noch relevant?

Obwohl die eAU der Standard ist, gibt es weiterhin Situationen, in denen der traditionelle “gelbe Schein” relevant bleibt:

  • Technische Probleme: Sollte es zu technischen Problemen bei der Übermittlung der eAU kommen, kann die Arztpraxis eine Papierbescheinigung ausstellen.
  • Privat versicherte Arbeitnehmer: Für privat versicherte Arbeitnehmer gilt die eAU in der Regel nicht. Sie erhalten weiterhin eine Papierbescheinigung, die sie ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.
  • Auslandsaufenthalte: Bei Erkrankungen im Ausland kann es sein, dass eine Papierbescheinigung benötigt wird. Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse.
  • Manche Betriebe oder Branchen: In einigen Branchen oder Betrieben können weiterhin spezielle Regelungen gelten, die eine Papierbescheinigung erfordern.

Was tun, wenn der Arbeitgeber die AU nicht abrufen kann?

Sollte der Arbeitgeber Probleme beim Abruf der eAU haben, sollte der Arbeitnehmer, sofern vorhanden, die ihm ausgehändigte Ausfertigung vorlegen. Es ist ratsam, den Arbeitgeber frühzeitig über mögliche Schwierigkeiten zu informieren und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.

Fazit:

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat den Prozess der Krankmeldung deutlich vereinfacht und effizienter gestaltet. Dennoch ist es wichtig, die Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber zu beachten und sich über die eigenen Rechte und Pflichten im Klaren zu sein. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich bei der Krankenkasse oder dem Arbeitgeber über die geltenden Regelungen zu informieren.