Wie wird der Arbeitgeber über eine Krankmeldung informiert?
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Unverzügliche Krankmeldung: Arbeitnehmer informieren den Arbeitgeber sofort über die Arbeitsunfähigkeit.
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Kommunikationswege: Telefon, E-Mail, SMS oder persönliche Mitteilung sind gängige Methoden. Auch Dritte (z.B. Angehörige) können die Meldung überbringen.
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Wichtig: Die Wahl des Kommunikationsmittels muss sicherstellen, dass der Arbeitgeber die Information unverzüglich erhält.
- Wie lange kann man sich maximal krankschreiben lassen?
- Was ist der Unterschied zwischen einer AU und einer Krankschreibung?
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- Wie wird eine Krankmeldung übermittelt?
- Was kostet eine Bescheinigung vom Arzt?
- Was muss auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stehen?
Wie informiert der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über die Krankmeldung?
Krankmeldung? Mist, passiert mir auch immer wieder. Letztes Jahr im März, Grippeschlag, lag ich flach. Um acht Uhr morgens rief ich meine Chefin an, ganz heiser, natürlich. Sie war verständnisvoll, zum Glück. Musste dann später noch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachreichen, per Mail. Einfacher gehts kaum.
Manchmal reicht auch ‘ne WhatsApp, wenn’s nur ein Tag ist und man sich schon besser fühlt. Mit meinem alten Chef ging das immer problemlos. Aber offiziell ist natürlich immer der Anruf am besten, schnell und direkt. Sicherheit geht vor.
Mein Bruder hat mal seine Oma als Vermittlerin eingesetzt. Ungewöhnlich, aber hat geklappt. Wichtig ist einfach, dass der Chef schnell Bescheid bekommt. Sonst gibt’s Ärger. Persönlich finde ich Anruf am besten, aber e-Mail geht auch. Jeder so, wie er mag.
Wie wird der Arbeitgeber bei Krankheit informiert?
Im August 2023 wachte ich mit heftigem Fieber und Halsschmerzen auf. Mein erster Gedanke war: “Mist, Arbeit!”. Ich arbeite als Grafikdesignerin bei “KreativKompass” in München. Meine Chefin, Frau Müller, ist sehr verständnisvoll, aber ich wusste, eine Mail würde nicht reichen.
Also rief ich sie gegen 8 Uhr an. Sie nahm sofort ab, ihre Stimme klang besorgt. Ich erklärte kurz meine Situation: hohes Fieber, starke Halsschmerzen, Unfähigkeit zum Arbeiten.
- Kein Husten
- Kein Schnupfen
- Fieber über 39 Grad
Frau Müller reagierte sofort mit Verständnis und wünschte mir gute Besserung. Sie betonte, dass eine telefonische Information für sie ausreichend sei und eine schriftliche Krankmeldung per Post nachreichen kann. Sie fragte nach der voraussichtlichen Dauer der Erkrankung. Ich schätzte 3 Tage, ein bisschen unsicher, da ich erst am Morgen so schlecht drauf war. Die Erleichterung war groß, keine komplizierten Verfahren, einfach nur Menschlichkeit. Später schickte ich noch eine kurze Mail mit der gleichen Information für die Dokumentation. Am Ende der Woche reichte ich dann die ärztliche Bescheinigung nach.
Wichtig war mir die schnelle, direkte Kommunikation und das klare Verständnis von Frau Müllers Seite. Das hat mir in der Situation sehr geholfen. Die ganze Sache war dann doch weniger schlimm als erwartet.
Wie erhält mein Arbeitgeber meine Krankmeldung?
Ihre Krankmeldung: Ein digitaler Tanz zwischen Arzt, Kasse und Chef.
Das Prinzip ist simpel, wie ein gut geölter Roboter: Ihr Arzt schickt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) per Telematikinfrastruktur (TI) direkt an Ihre Krankenkasse – zack, digitaler Datenfluss! Kein Papierkram mehr, keine Fax-Orgien. Die Krankenkasse ist das Bindeglied, nicht Ihr Chef. Der Zugriff erfolgt nur über die Krankenkasse. Stellen Sie sich das vor wie einen Tresor: Die Krankenkasse hält den Schlüssel, Ihr Arbeitgeber hat nur das Recht, in den Spalt zu spähen.
- Vorteile für Sie: Weniger Bürokratie, mehr Zeit für Ihre Genesung (und vielleicht Netflix).
- Vorteile für Ihren Arbeitgeber: Schnelle und zuverlässige Informationen, keine gefälschten Atteste.
- Pflicht für Ärzte: Die digitale Krankmeldung ist seit 2022 Pflicht. Kein Ausweichen mehr möglich!
Die eAU ist also mehr als nur eine digitale Krankmeldung; sie ist ein kleines Wunder der modernen Bürokratierevolution. Effizient, sicher, und für alle Beteiligten – bis auf vielleicht den Postboten – eine Erleichterung.
#Arbeitsunfähigkeit #Arztbescheinigung #Krankmeldung ArbeitgeberKommentar zur Antwort:
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