Wie viel zahlt man als Selbstzahler beim Arzt?

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Auch ohne Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bei privatärztlichen Sprechstunden werden die erbrachten Leistungen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) direkt in Rechnung gestellt. Die Kosten variieren je nach Art und Umfang der Behandlung, bewegen sich jedoch meistens in einem Rahmen von 30 bis 50 Euro pro Konsultation.

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Arztbesuch ohne Versicherung: Was kostet es, wenn man selbst zahlt?

Der Gedanke, ohne Krankenversicherung zum Arzt zu gehen, mag für viele abschreckend sein. Doch in bestimmten Situationen oder bei kurzfristigen Engpässen stellt sich die Frage: Was kostet ein Arztbesuch, wenn man selbst zahlen muss? Die gute Nachricht ist, dass auch ohne Versicherung eine medizinische Versorgung möglich ist, allerdings zu bestimmten Bedingungen und Kosten.

Grundlage: Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Wenn Sie als Selbstzahler einen Arzt konsultieren, werden die erbrachten Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die GOÄ ist eine bundesweit gültige Verordnung, die alle abrechenbaren ärztlichen Leistungen mit entsprechenden Gebührenziffern und Punktwerten auflistet. Der tatsächliche Rechnungsbetrag ergibt sich dann aus dem Punktwert, multipliziert mit einem bestimmten Steigerungsfaktor.

Was kostet eine Behandlung konkret?

Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist schwierig, da die Kosten stark von der Art und dem Umfang der Behandlung abhängen. Faktoren wie:

  • Art des Arztes: Hausarzt, Facharzt, Spezialist
  • Art der Untersuchung: Routineuntersuchung, Notfallbehandlung, spezielle Diagnostik (z.B. Röntgen, MRT)
  • Zeitaufwand: Dauer des Gesprächs, Komplexität der Behandlung
  • Verwendete Materialien und Medikamente

spielen eine entscheidende Rolle.

Beispiele für mögliche Kosten:

Die von Ihnen genannte Spanne von 30 bis 50 Euro pro Konsultation ist eine grobe Orientierung, die vor allem auf eine einfache, kurze Beratung beim Hausarzt zutrifft. Die tatsächlichen Kosten können jedoch deutlich höher liegen:

  • Hausarztbesuch (kurze Beratung): 30 – 60 Euro (je nach Zeitaufwand und Inanspruchnahme)
  • Facharztbesuch (Erstgespräch mit Untersuchung): 50 – 150 Euro (je nach Fachrichtung und Komplexität)
  • Notfallbehandlung (tagsüber): 50 – 200 Euro (abhängig von der Art der Verletzung oder Erkrankung)
  • Blutuntersuchung: 20 – 100 Euro (je nach Umfang des Blutbilds)
  • Röntgenaufnahme: 50 – 150 Euro (je nach Körperregion)

Wichtige Hinweise für Selbstzahler:

  • Vorab informieren: Sprechen Sie vor der Behandlung mit dem Arzt über die zu erwartenden Kosten. Fragen Sie nach einem Kostenvoranschlag.
  • Steigerungsfaktor: Die GOÄ erlaubt Ärzten, den Gebührensatz mit einem Steigerungsfaktor zu erhöhen. Der Regelsatz ist 1,0. Erhöhungen bis zu 2,3 sind ohne besondere Begründung möglich, höhere Steigerungsfaktoren müssen jedoch nachvollziehbar begründet werden.
  • Rechnung prüfen: Achten Sie auf eine detaillierte Rechnung mit Angabe der einzelnen GOÄ-Ziffern und Steigerungsfaktoren.
  • Zahlungsmodalitäten: Klären Sie vorab, wie die Bezahlung erfolgt (bar, EC-Karte, Überweisung).
  • Alternativen: Informieren Sie sich über mögliche Alternativen wie das Sozialamt oder spezielle Beratungsstellen, die Ihnen bei der Suche nach einer bezahlbaren medizinischen Versorgung helfen können.

Fazit:

Auch ohne Krankenversicherung ist der Zugang zur medizinischen Versorgung grundsätzlich gewährleistet. Die Kosten für eine Behandlung als Selbstzahler können jedoch erheblich variieren und sollten vorab mit dem Arzt besprochen werden. Eine transparente Kommunikation und die Kenntnis der GOÄ sind dabei essentiell, um unerwartete Kosten zu vermeiden. Es empfiehlt sich, die Möglichkeit einer Krankenversicherung, auch einer kostengünstigen Basistarif-Versicherung, zu prüfen, um langfristig vor hohen Arztkosten geschützt zu sein.