Wie viel bekommt der Arbeitgeber von der Krankenkasse bei einer Krankschreibung?

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Krankenkassen erstatten Unternehmen mindestens 40 % der Entgeltfortzahlung bei Krankheit. 80 % Erstattung bedeuten 20 % Eigenanteil des Arbeitgebers. Dies ermöglicht eine individuelle Anpassung an die betriebliche Situation.
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Krankmeldung: Wie viel zahlt die Krankenkasse dem Arbeitgeber?

Die Frage nach den Kosten einer Krankschreibung für den Arbeitgeber beschäftigt viele Unternehmer. Die oft zitierte Aussage “die Krankenkasse zahlt 70% des Gehalts” ist vereinfachend und nicht ganz korrekt. Die Realität ist komplexer und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Im Kern regelt § 4 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) die finanzielle Beteiligung der Krankenkasse an der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Diese Beteiligung ist mindestens 40% des fortgezahlten Entgelts. Das bedeutet: Zahlt ein Arbeitgeber beispielsweise 1.000 € an einen kranken Mitarbeiter, erhält er von der Krankenkasse mindestens 400 €. Dieser Mindestbetrag ist jedoch nicht in Stein gemeißelt.

Wie kommt es zu höheren Erstattungssätzen?

Die Krankenkassen können und werden in der Regel deutlich mehr als 40% erstatten. Die tatsächliche Erstattungshöhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:

  • Die jeweilige Krankenkasse: Die individuellen Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen und den Spitzenverbänden der Arbeitgeber variieren. Manche Kassen erstatten deutlich mehr als den gesetzlichen Mindestbetrag.
  • Die Betriebsgröße: Kleinere Betriebe erhalten oft günstigere Konditionen.
  • Regionale Unterschiede: Es kann regionale Unterschiede in den Erstattungssätzen geben.
  • Vertragsvereinbarungen: Arbeitgeber können individuelle Verträge mit ihrer Krankenkasse aushandeln, um höhere Erstattungsquoten zu erzielen, insbesondere bei langfristigen Krankheitsfällen.

Der Arbeitgeberanteil: Ein erheblicher Faktor

Auch wenn die Krankenkassen einen beträchtlichen Anteil übernehmen, bleibt ein Eigenanteil für den Arbeitgeber bestehen. Dieser liegt mindestens bei 20%, kann aber deutlich höher sein, je nach Erstattungssatz der Krankenkasse. Eine 80%ige Erstattung bedeutet eben einen 20%igen Eigenanteil. Dieser Eigenanteil kann für Unternehmen, insbesondere kleinere, eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, besonders bei längeren Krankheitsphasen oder bei mehreren gleichzeitig erkrankten Mitarbeitern.

Fazit:

Es gibt keine pauschale Antwort auf die Frage, wie viel die Krankenkasse dem Arbeitgeber bei einer Krankschreibung erstattet. Die Erstattungshöhe ist abhängig von verschiedenen Faktoren und liegt mindestens bei 40%, kann aber deutlich höher sein. Arbeitgebern wird daher empfohlen, sich aktiv bei ihrer Krankenkasse über die konkreten Erstattungssätze und Möglichkeiten zur individuellen Vertragsgestaltung zu informieren, um die finanzielle Belastung durch Krankheitsfälle besser kalkulieren und managen zu können. Eine frühzeitige Klärung dieser Punkte ist im Interesse beider Seiten.