Wie oft darf man pro Jahr krank sein?

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Im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die Dauer des Anspruchs beträgt in der Regel bis zu sechs Wochen pro Jahr.
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Wie oft darf man pro Jahr krank sein?

In Deutschland haben Arbeitnehmer, die gesetzlich krankenversichert sind, Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall. Die Dauer des Anspruchs beträgt in der Regel bis zu sechs Wochen pro Jahr.

Gesetzliche Grundlage

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist in § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Demnach muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Entgelt auch während einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit weiterzahlen.

Dauer des Anspruchs

Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht grundsätzlich für die Dauer von bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr. Kalenderjahr ist dabei das Jahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die sechs Wochen beziehen sich nicht auf einen Zeitraum von 12 Monaten ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit.

Verlängerung des Anspruchs

In bestimmten Fällen kann sich der Anspruch auf Lohnfortzahlung verlängern, beispielsweise:

  • Bei einem Arbeitsunfall auf sechs Monate
  • Bei einer Berufskrankheit auf zwölf Monate
  • Bei einer Schwangerschaft auf maximal acht Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung

Nachweis der Arbeitsunfähigkeit

Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit durch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) nachweisen. Die AU-Bescheinigung muss spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber vorliegen.

Kein Anspruch auf Lohnfortzahlung

In folgenden Fällen besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung:

  • Bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Herbeiführung der Arbeitsunfähigkeit
  • Wenn die Arbeitsunfähigkeit auf eine Wehrdienstleistung oder sonstige Dienstleistungen im öffentlichen Interesse zurückzuführen ist
  • Bei einer Kur oder einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme

Hinweis

Die Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gelten nicht für Arbeitnehmer, die privat krankenversichert sind. In diesem Fall gelten die vereinbarten Bedingungen des Krankenversicherungstarifs.