Welche Hygieneartikel darf ich mit ins Flugzeug nehmen?

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Auf Flugreisen sind Hygieneartikel im Handgepäck grundsätzlich erlaubt, jedoch unterliegen flüssige Produkte Beschränkungen. Shampoo, Lotionen, Rasierschaum und Kosmetika dürfen in Behältern mit maximal 100 ml Inhalt mitgeführt werden. Diese müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel von maximal 1 Liter Fassungsvermögen verpackt sein. Mixturen aus festen und flüssigen Stoffen wie Joghurt oder Marmelade fallen ebenfalls unter diese Regelung.

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Handgepäck im Flugzeug: Erlaubte Hygieneartikel

Auf Flugreisen ist das Mitführen von Hygieneartikeln im Handgepäck in der Regel gestattet, unterliegt jedoch strengen Sicherheitsbestimmungen. Insbesondere für Flüssigkeiten gelten besondere Beschränkungen.

Flüssigkeiten:

  • Flüssige Hygieneartikel wie Shampoo, Lotionen, Rasierschaum und Kosmetika dürfen in Behältern mit maximal 100 ml Volumen transportiert werden.
  • Diese Behälter müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von 1 Liter verpackt sein.
  • Flüssigkeiten, die die 100-ml-Grenze überschreiten, können nicht im Handgepäck mitgenommen werden, selbst wenn sie nur teilweise gefüllt sind.
  • Gemische aus festen und flüssigen Stoffen, wie z. B. Joghurt oder Marmelade, fallen ebenfalls unter diese Beschränkung.

Weitere Hygieneartikel:

Neben Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck auch folgende Hygieneartikel mitgeführt werden:

  • Feste und pulverförmige Deodorants
  • Haarbürsten und Kämme
  • Make-up (jedoch keine Flüssigkeiten)
  • Zahnbürsten und Zahnpasta (in Tuben mit maximal 100 ml)
  • Kontaktlinsenbehälter mit Flüssigkeit (maximal 100 ml)

Hinweis:

Die Sicherheitsbestimmungen können je nach Fluggesellschaft und Zielort variieren. Es wird daher dringend empfohlen, sich vor der Reise bei der jeweiligen Fluggesellschaft über die aktuellen Vorschriften zu informieren.