Welche Hygieneartikel sind im Handgepäck im Flugzeug erlaubt?
Reisekomfort und Hygiene lassen sich vereinen: Flüssige und cremige Pflegeprodukte, von Shampoo bis Rasierschaum, dürfen im Handgepäck mitgeführt werden. Auch Getränke und halbfeste Lebensmittel wie Joghurt sind erlaubt – natürlich in den vorgeschriebenen Mengen und Behältern. Ein entspannter Flug beginnt mit guter Vorbereitung.
Flüssig, cremig, sauber: Hygieneartikel im Handgepäck – Was ist erlaubt?
Der Urlaub steht bevor, der Koffer ist gepackt – aber was ist mit den wichtigen Hygieneartikeln? Die Bestimmungen zum Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck beim Fliegen sind oft unklar. Dieser Artikel klärt auf, welche Hygieneartikel Sie bedenkenlos mit an Bord nehmen können und worauf Sie achten müssen, um einen entspannten Flug zu genießen.
Die Grundregel: 100 ml-Regel und durchsichtiger Beutel
Das A und O ist die Einhaltung der 100-ml-Regel. Alle Flüssigkeiten, Gele, Cremes, Sprays, Pasten und Lotionen müssen in Behältern mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 Millilitern abgefüllt sein. Ausnahmen gibt es nur in wenigen, klar definierten Fällen (siehe unten). Diese kleinen Behälter müssen wiederum in einem wiederverschließbaren, transparenten Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter verstaut werden. Dieser Beutel sollte leicht zugänglich sein, um die Kontrolle an der Sicherheitskontrolle zu erleichtern.
Erlaubt im Handgepäck:
- Körperpflege: Shampoo, Duschgel, Conditioner, Gesichtscreme, Handcreme, Sonnencreme, After-Sun-Lotion, Rasiergel/Schaum, Zahnpasta (auch in großen Tuben, aber nur bis maximal 100ml umgefüllt), Make-up (Flüssigkeiten, Cremes, Stifte).
- Medikamente: Flüssige und halbfeste Medikamente sind erlaubt, auch wenn sie die 100-ml-Grenze überschreiten. Wichtig ist jedoch ein ärztliches Attest oder ein Rezept, das die Notwendigkeit der Mitnahme beweist. Diese Medikamente sollten separat vom restlichen Handgepäck präsentiert werden.
- Getränke: Kleine Flaschen mit Wasser, Saft oder anderen Getränken sind erlaubt, solange sie die 100-ml-Regel einhalten. Nach der Sicherheitskontrolle können größere Mengen an Getränken oftmals am Gate erworben werden.
- Babyernahrung: Flüssige Babymilch, Brei oder Säuglingsnahrung sind in größeren Mengen erlaubt, müssen aber an der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Ein Nachweis der Notwendigkeit (z.B. durch den Reisepass des Kindes) kann hilfreich sein.
- Kontaktlinsenlösung: Die Lösung für Kontaktlinsen ist erlaubt, auch wenn die Flasche größer als 100ml ist, ebenfalls mit separater Vorweisung an der Sicherheitskontrolle.
Nicht erlaubt (oder nur im aufgegebenen Gepäck):
- Flüssigkeiten, die die 100-ml-Regel überschreiten (außer Medikamente und Babyernahrung mit Nachweis).
- Flüssigkeiten in undurchsichtigen Behältern.
- Flüssigkeiten außerhalb des transparenten Plastikbeutels.
- Explosives oder brennbare Flüssigkeiten (z.B. Benzin, Feuerzeugbenzin).
Tipp: Um Platz und Gewicht im Handgepäck zu sparen, empfiehlt es sich, größere Mengen an Hygieneartikeln im aufgegebenen Gepäck zu verstauen. Für den Flug selbst genügen in der Regel kleinere Reisegrößen. Beachten Sie unbedingt die aktuellen Bestimmungen Ihrer Fluggesellschaft, da diese geringfügig variieren können.
Fazit:
Mit etwas Vorbereitung und Kenntnis der Regeln gestaltet sich die Reise mit den notwendigen Hygieneartikeln im Handgepäck problemlos. Eine gute Organisation und das Einhalten der 100-ml-Regel sorgen für einen reibungslosen Ablauf an der Sicherheitskontrolle und einen entspannten Start in den Urlaub.
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