Was sind meine Pflichten, wenn ich krankgeschrieben bin?
Pflichten Krankgeschriebener Arbeitnehmer: Was ist erlaubt und was nicht?
Eine Krankschreibung stellt eine amtliche Bestätigung einer Arbeitsunfähigkeit dar und entbindet den Arbeitnehmer grundsätzlich von seiner Arbeitspflicht. Im Zusammenhang mit einer Krankschreibung ergeben sich jedoch auch bestimmte Pflichten, die es zu beachten gilt.
Erreichbarkeit
Beschäftigte, die krankgeschrieben sind, sind nicht dazu verpflichtet, für ihr Unternehmen erreichbar zu sein. Ein generelles Kontaktverbot existiert in der Regel nicht. Es ist jedoch möglich, dass der Arbeitgeber in bestimmten Fällen eine eingeschränkte Erreichbarkeit verlangt, sofern dies im Arbeitsvertrag oder in einer individuellen Vereinbarung festgelegt ist.
Ausnahmen vom Kontaktverbot
In Ausnahmefällen kann ein Arbeitgeber verlangen, dass ein krankgeschriebener Arbeitnehmer in gewissem Umfang erreichbar ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn:
- dringende dringender Notfälle auftreten, die eine Intervention des Arbeitnehmers erfordern
- wichtige geschäftliche Angelegenheiten anstehen, die ohne die Beteiligung des Mitarbeiters nicht gelöst werden können
Arbeit trotz Krankschreibung
Grundsätzlich ist es einem krankgeschriebenen Arbeitnehmer nicht gestattet, zu arbeiten. Allerdings sind in Einzelfällen Ausnahmen möglich, wenn dies im Arbeitsvertrag oder einer individuellen Vereinbarung ausdrücklich geregelt ist. In solchen Fällen ist die zulässige Arbeitszeit und Art der Tätigkeit in der Regel klar definiert.
Pflichten bei Arbeitsunfähigkeit
Neben dem Fernbleiben vom Arbeitsplatz haben krankgeschriebene Arbeitnehmer weitere Pflichten:
- Einhalten der ärztlichen Anordnungen: Kranke Mitarbeiter müssen die Anweisungen ihres Arztes befolgen und sich an die vorgegebenen Ruhezeiten und Einschränkungen halten.
- Mitteilungspflicht: Arbeitgeber sind unverzüglich über den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Dies erfolgt in der Regel durch Vorlage einer Krankschreibung.
- Verhalten während der Krankschreibung: Krankgeschriebene Arbeitnehmer müssen ihr Verhalten so gestalten, dass es den Heilungsprozess nicht beeinträchtigt. Dazu gehört auch, Aktivitäten zu vermeiden, die die Arbeitsunfähigkeit verschlimmern könnten.
- Vorstellungspflichten: In einigen Fällen kann die Krankenkasse oder der Arbeitgeber eine Vorstellung bei einem sogenannten "Arbeitsunfähigkeitsgutachter" anordnen. Diesem ist Folge zu leisten.
Konsequenzen bei Verstößen
Bei Verstößen gegen die Pflichten während einer Krankschreibung können arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen. Dazu können gehören:
- Abmahnung
- Kürzung des Krankengeldes
- Entlassung
Es ist daher wichtig, sich als krankgeschriebener Arbeitnehmer über die geltenden Pflichten zu informieren und diese gewissenhaft zu erfüllen.
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